5 Kommentare

Die Auslegung der Gesetzte im Rechtsstaat, wird immer von der vorherrschenden Machtelite interpretiert, die den Debattenraum kontrolliert. Wenn diese Behaupten, die Farbe rot ist jetzt grün, und sich darin einig sind, macht man gar nichts mehr. Das ist dann der totalisierende Staat.

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Deutschland ist sehr tief gesunken, aber es geht nicht um Politik, es geht um den seelischen Zustand aller Menschen, also der ganzen Menschheit. Die Wahrheit hat noch nie recht Fuß fassen können auf dieser Erde. Sie wurde immer bekämpft, von fast allen Menschen. Ist es denn ein Wunder wenn am Ende die Lüge über der Erde zusammenschlägt, Wahrheit sogar ur Lüge erklärt wird. Nein, denn das ist reifende Saat, so schmecken diese Früchte. Doch am Ende wird Alles und Jedes mit versinken, in den Abgrund der Zersetzung stürzen, was sich mit der Lüge so verbunden zeigt. Die nächsten Jahre bringen dieses Erleben, es hat schon begonnen. Das ist dann der Sieg der Wahrheit über alles Dunkel. Ein Welten umspannendes Geschehen das sich Endzeit, oder Endabrechnung. nennt.

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Das anwaltliche Enagement des Autors in allen Ehren und natuerlich ist es notwendiger denn je. Man kann ihm nur viele Erfolg wuenschen. Ich fürchte allerdings, er, zumal als auch unter den Anwaelten eher singulaere Erscheinung, wird den " Rechtsstaat" bzw das Recht in Sch'land nicht retten koennen, was natuerlich auch nicht sein Begehr ist. Der Wunsch, die Justiz moege uns helfen ist nicht nur verstaendlich, sondern eigentlich auch qua Gewaltenkontrolle so vorgesehen. Ein essentielles Merkmal der Demokratie. Ein ( juristischer) Blick auf den Zustand der 3.Gewalt verrät aehnlich Bedenkliches wie ein Blick auf die Legislative und die " 4.Gewalt". Nicht zufaellig. Da hat die Exekutive unter leichter Überschreitung ihrer Kompetenz und maßgeblich autokratisch initiiert und umgesetzt durch Frau Merkel ganze Arbeit geleistet. Ohne allzu grossen Widerstand der Justiz selbst. Alles nichts Neues unter der Sonne nicht nur Sch'lands. Dass die ideologische Ausbildung der "Juristen", die Verschiebung der Inhalte vom Recht zur Ideologie, die offensichtlichen kognitiven Schwaechen der Damen und Herren bei der Anwendung des Rechts das Problem der parteilichen Besetzung oder gar der parteilichen "Fuehrung" der STA noch verschärfen wuerden, war klar. Die Analogie zum Stall des Augias oder auch zu einem Sumpf liegt nahe, aber das betrifft nicht nur die Justiz. Ob die Untertanen verstanden haben, was die ideologische, machttaktische Besetzung der Justiz fuer sie, vor allem wenn sie nicht anwaltliche adaequat vertreten werden, konkret bedeutet, darf bezweifelt werden. Hochgradig gefährdet sind natuerlich vor allem die ( indigenen) weissen Herren. Die logischen Folgen der zunehmenden Effeminisierung auch in der Rechtsprechung werden selbstredend uebersehen, verdrängt und tabuisiert. Vor allem in der Strafgerichtsbarkeit. Herr Steinhoefel hat das " Glueck", in einem Rechtsbereich taetig zu sein, mit einer noch einigermaßen kompetenten und unbelasteten Rechtsprechung, in der tatsaechlich noch Recht! gesprochen wird. Es sei ihm und uns gegönnt. In anderen Gerichtsbarkeiten sieht es bereits sehr finster aus. Fuer die letzten Juristen ihrer Art sind die Urteile und ihre " Begruendungen", Hoecke laesst gruessen, inzwischen ein wahrer Albtraum. Das ist Gesinnungsstrafrecht wie in den finstersten Zeiten pur. Soweit darueber berichtet wird auch das, was da ( straf) prozessual inszeniert wird, "gerne" auch von einer Staatsanwaeltin und einer Richterin. Wenn das Problem nicht politisch qua einer Reconquista, bei den Wurzeln ansetzend, geloest wird, wonach es ganz und gar nicht aussieht, werden nicht wenige vor Gericht noch ihr gruenes Wunder erleben.

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Wenn mit Ratifizierung eines Rechtsaktes zeitgleich seine Rechtsgrundlage aufgehoben wird, hat dieser Rechtsakt zu keinem Zeitpunkt Rechtskraft erlangt.

Hier: Angenommener Beitritt gem. Art. 3 EinigVtr und die zeitgleiche Aufhebung seiner Rechtsgrundlage (s.g. „Beitrittsartikel“ resp. Art. 23 GG a.F.) via Art. 4 Ziff. 2 EinigVtr.

Daher gab es auch keinen Beitritt der DDR zur BRD, als unbedingte Voraussetzung für die Wiedervereinigung, so dass die DDR-Verfassung auch nicht – wie beabsichtigt – durch Beitritt aufgehoben wurde resp. weiter fortbesteht und dem Grundgesetz folgerichtig kein Rechtskraft entfaltender Geltungsbereich (Präambel) zugewiesen wurde resp. das Grundgesetz nirgendwo mehr gilt.

Sapere aude.

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Sie glauben wirklich, dass es einen deutschen Staat gibt ?

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