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Bhakdi, Ballweg, Reichelt: Kommt jetzt das „Feindstrafrecht“ gegen Regierungskritiker?

In Deutschland wird die Justiz instrumentalisiert, um Kritiker einzuschüchtern. Es gibt wohl keinen besseren Weg, diese interessanter zu machen und zugleich den Rechtsstaat zu beschädigen.
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Scheinbar genügt es nicht mehr, regierungskritische Autoren, Professoren oder Blogger in rechte Ecken zu stellen, sie persönlich zu diskreditieren oder ihre Existenzgrundlage anzugreifen. Immer öfter muss das „schärfste Schwert“ des Staates, das Strafrecht, herhalten und das heißt nicht selten: Wohnungsdurchsuchungen, Ermittlungsverfahren, Prozesse, Schikanen. Hauptsache man hält die Kritiker etwas beschäftigt. Ein Staat, dem die Legitimation selbst wegschmilzt, wie Eis in der Sonne, greift zum Verfolgungswahn aus Verzweiflung. Mit dem Justizapparat gegen Systemkritiker: Das ist das Mittel der Wahl für Autokraten und Diktatoren, um Gegner zum Schweigen zu bringen.

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An Beispielen mangelt es nicht. Der Prozess gegen Professor Bhakdi wegen Volksverhetzung geht (nach Freispruch in erster Instanz) nun doch in eine nächste Runde. Querdenken-Gründer Michael Ballweg saß neun Monate in Untersuchungshaft, bis die Anklage fallen gelassen wurde. Der Publizist Paul Brandenburg erlebte eine brutale Hausdurchsuchung. Der in Berlin ansässige amerikanische Autor C. J. Hopkins, der ein Buch über das „Neue Normale Reich“ (gemeint ist Deutschland) geschrieben hat, bekam wegen des Buch-Covers Post von der Staatsanwaltschaft. Dort ist u.a. ein Hakenkreuz abgebildet, wie auf vielen anderen Büchern auch.

Nicht das Symbol selbst ist hier verboten, sondern der Vergleich (Screenshot: C J Hopkins)

Kritik an totalitären Maßnahmen wird mit totalitären Mitteln bekämpft. Eifrige Blogger und Twitterer stehen inzwischen für Petitessen mit einem Bein im Gefängnis. Kritik an Regenbogenflaggen an Polizeistationen und öffentlichen Gebäuden genügt schon, um eine Anzeige wegen „Volksverhetzung“ zu kassieren, wie es kürzlich Julian Reichelt und Journalistenkollegen des Portals „nius.de" passierte. Die Anzeigen schreibt jetzt der Queer-Beauftragte der Berliner Regierung, damit die heilige Doxa der Queerness durch Kritik ja keinen Schaden nimmt. Auf „Volksverhetzung“ stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Das ist alles nicht mehr lustig.

Politische Justiz ist ein selten hässliches Wort und bildlich vorgestellt ist es ein hinkender Zentaur. Wenn Politik für das Parteiische steht und Justiz für das Unparteiische, kann nur ein Monster entstehen. Doch in Deutschland ist es leicht, die Justiz politisch zu instrumentalisieren. Die Anklageerhebung erfolgt durch Staatsanwälte, die weisungsgebundene Beamte sind und den Justizministern unterstehen. So lässt sich die Augenbinde der Justitia relativ leicht mal auf das rechte Auge (so in der Weimarer Republik) oder auf das linke Auge (das passiert aktuell) verschieben. Klimakleber werden verschont, Corona-Kritiker werden gejagt. Strafverfolgung ist kein juristischer Automatismus, sondern eben auch eine Frage des politischen Verfolgungseifers. Doch damit verschwimmt irgendwann die Grenze zwischen Rechtsstaat und totalitärer Tugendrepublik. Die strafrechtliche Verfolgung Andersdenkender ist zudem politisch einfältig und eine klassische Verzweiflungstat: Der sogenannte „Streisand-Effekt“ sorgt für eine hohe Aufmerksamkeit und Solidarität mit den Betroffenen. Am Ende desavouiert sich der Rechtsstaat selbst und untergräbt noch das Vertrauen derer, die bisher nicht staatskritisch waren. Eine offensichtlich parteiische Justiz nimmt niemand mehr ernst. Ein Schuss ins Knie mit Ansage.

Man kann die Eskalationsstufen gegen Kritiker inzwischen leicht nachzeichnen. Erst folgt die Verbannung aus der Debatte. Selbst Nobelpreisträger (Kary Mullis, Luc Montagnier) wurden während der Pandemie zu sonderlichen Aussätzigen erklärt. Dann geht es gegen den Ruf der Person, besonders beliebt ist das Etikett „Antisemit“, siehe u.a. der Fall Sucharit Bhakdi (eine alte Technik, siehe das Video von G Edward Griffin oben). Nach der Rufzerstörung geht es an den Entzug des Arbeitsplatzes und die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, siehe Ulrike Guérot. Das Strafrecht soll schließlich den Sack zu machen und den Kritiker zum Verbrecher machen. Was kommt als Nächstes: Nacht-und-Nebel-Aktionen? Sippenhaft? Geheimgefängnisse? Julian Assange sitzt seit Jahren in einem Hochsicherheitsgefängnis in London für die Veröffentlichung von unangenehmen Wahrheiten. Die Exempel sind statuiert. Die Tendenzen sind überdeutlich. Wer die Zeichen der Zeit nicht lesen will, muss sie wohl erst am eigenen Leib spüren, um sie zu verstehen.

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Immer wieder ist es der Paragraph 130 Strafgesetzbuch („Volksverhetzung“), der gegen Kritiker in Stellung gebracht wird. Die Vorschrift schützt bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Minderheiten vor beleidigender Hetze, die in Gewalt umschlagen kann. Wer sich noch an die massiv ausgrenzende Impfnötigung erinnern kann, flankiert von Beleidigungen gegen Ungeimpfte, der weiß spätestens jetzt: Volksverhetzung kann man auch anders verstehen, nämlich im politischen Sinne. Staat und Medien betreiben bei zahlreichen Themen ihr eigenes Volksverhetzungsbusiness, egal ob es gegen alte weiße Männer, Pazifisten, Anthroposophen, Klimakritiker, Transkritiker oder Coronakritiker geht. Ich nenne das „reverses Trolling“. Man provoziert Kritik, um sie dann umso stärker zu bekämpfen. Die Justiz wird missbraucht, um Stempel aufzudrücken; sie wird zum Wurmfortsatz einer medialen Hinrichtungsmaschinerie. Nur zu! will man den willfährigen Staatsanwälten zurufen. Leistet euren Bärendienst für die Demokratie gerne schnell ab, mit dem Judaslohn in der Tasche. Je eher die Welt das hässliche Gesicht des Diktatorischen hinter der woken Gutmenschenfassade sieht, desto besser.

Das Verbot der Volksverhetzung schützt unter anderem den „öffentlichen Frieden“. Allein was darunter zu verstehen ist, weiß selbst in der Rechtswissenschaft niemand genau. Die Vorschrift selbst hat bereits ein Legitimationsproblem, weshalb immer wieder auch die Abschaffung der Norm gefordert wird. Aus der preussischen Historie der Vorschrift lässt sich ablesen, dass damit auch eine Art Erwartung des Bürgers in den Staat erfüllt werden soll, dass dieser sich zur Wehr setzt und so das Gefühl von Sicherheit und Identifikation vermittelt. Das ist Vagheit von der Sorte, dass dahinter ein „Nichts“ steht, denn um Rechtssicherheit geht es im Recht überall. Der Volksverhetzungsparagraph ist leicht als Staatsschutzdelikt im Mantel des Minderheitenschutzes zu missbrauchen. Das ideale Einfallstor, um gegen Kritiker und Dissidenten vorzugehen. Die angeblichen Schützer des Meinungsklimas vergiften es zuerst selbst, um sich am Ende als Klimaschützer zu präsentieren.

Kommt Ihnen bekannt vor?

Das scheint irgendwie so ein Muster zu sein, in dieser seltsam kruden Zeit.

Dieser Text erschien auch in der Weltwoche.


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Freischwebende Intelligenz
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Milosz Matuschek