Causa Hopkins: Finden Sie die Straftat?
Dieser Fall sollte, ja muss, vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
Der amerikanische und in Berlin ansässige Autor CJ Hopkins wurde für Tweets, auf denen Teile seines Buchcovers zu sehen war, in einem Revisionsverfahren vor dem Berliner Kammergericht schuldig gesprochen – nach Freispruch in erster Instanz; die Staatsanwaltschaft war in Revision gegangen. Auf politischen Druck oder tiefe juristische Überzeugung hin?
Der Autor habe verbotene Propagandamittel verwendet. Das Zeigen einer Corona-Maske mit kaum sichtbarem Hakenkreuz das von dem Cover eines unmissverständlichen Buches mit dem Titel „The New Normal Reich“ stammt, sei verboten und zudem eine Verharmlosung des NS-Regimes, befand die Berliner Richterin.
Die Versuchung der Politischen Justiz
Dies ist eine überraschende Wendung in einem Fall, in welchem die Richterin der Vorinstanz noch zeigen wollte, wie wenig totalitär Deutschland sei, denn er werde ja freigesprochen, obwohl das von ihm Gesagte „ideologisches Geschwurbel“ sei. Eine Prise Erziehungsjudikatur beendete das Verfahren. Jetzt zeigte das Kammergericht also nach Denkart der Vorinstanz genau das, was die Vorinstanz widerlegen wollte: Dass Deutschland auf dem Weg in Richtung Totalitarismus ist. Die Deutsche Justiz rutscht in ein selbstgeschaffenes Dilemma.
Schauen wir uns den Kernpunkt an, welchen das Bundesverfassungsgericht durch die Linse der Grundrechte, also Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 und Kunstfreiheit, Art. 5 Abs. 3 betrachten muss. Ist durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe (welche jetzt die Vorinstanz festlegen muss) die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten außer Acht gelassen worden? Das Bundesverfassungsgericht prüft die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts und ist keine Superrevisionsinstanz, behandelt also nicht einfachgesetzliche Rechtsfragen.
Der Hauptpunkt der Verurteilung scheint zu sein, dass Hopkins durch seine Tweets mit Bild und den NS-Vergleich nicht deutlich seine Ablehnung zum NS-Regime hervorgebracht habe. Er habe nur die Corona-Maßnahmen, nicht aber das NS-Regime kritisiert. Diese Deutung ist eine einseitige, logisch nicht nachvollziehbare Interpretation. Denn das Gericht erkennt ja an, dass er die Coronamaßnahmen der Regierung kritisiert, also negativ bewertet. Wie soll in diesem Zusammenhang die Verwendung des Hakenkreuzes anders gemeint sein als eine Verstärkung der Kritik durch ein Symbol? Warum sollte er seine harte Kritik durch die neutrale Verwendung des Hakenkreuzes irgendwie freundlicher aussehen lassen? Die tiefste Ablehnung von NS-Methoden muss vorausgesetzt werden, sonst macht die Aussage ja keinen Sinn.
Hopkins schreibt zudem im Tweet über Masken als Mittel der Ideologiekonformität und äußert, dass das ihre einzige Funktion sei und historisch schon war. “Das war sie schon immer”. Wie will man aus diesen Sätzen in Verbindung mit dem Hashtag “MaskensindkeinmildesMittel” herauslesen, dass Ideologiekonformität je etwas Positives gewesen sein soll? Und dann ausgerechnet im NS-Staat?
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Den Kontext des Bildes lässt die Richterin scheinbar außer Acht. Das Bild stammt vom Cover eines Buches von CJ Hopkins, das bei Amazon nicht mehr vertrieben wird. Der Schriftzug „The Rise of the New Normal Reich“ lässt unschwer erkennen, dass die Ideologie des „New Normal“, die sich in globalistischen und staatlichen Strukturen seit den Corona-Maßnahmen widerspiegeln eine faschistische Konnotation durch die Verwendung des Wortes Reich, welches auf das III. Reich anspielt, bekommen soll.
Durch die Coronapolitik erstehe ein neofaschistisches Hygieneregime, welches Elemente des Aufstiegs des III. Reichs enthalte. Diese mögliche Deutung wird flankiert von der Abbildung einer Coronamaske mit schwach stilisiertem Hakenkreuz in der Mitte. Der Autor ist ein bekannter Maßnahmenkritiker und Buchautor, der sich wiederholt warnend vor der Wiederkehr faschistischer Tendenzen geäußert hat: Ausnahme- und Notstandsregime, verordnungssbasierte Entscheidung neuer Gremien, Zunahme der Propaganda und Angstmache, offene Feindseligkeiten (Freund-Feind-Denken) etc. Gegenteilige Aussagen sind von ihm nicht bekannt.
Hopkins in seinem Plädoyer vor Gericht:
“Im Jahr 2020 riefen die deutschen Behörden einen nationalen Ausnahmezustand aus, für den sie keine konkreten Beweise vorlegten, und setzten die verfassungsmäßigen Rechte außer Kraft. Das hat Nazi-Deutschland auch getan, d.h. im März 1933. Von 2020 bis 2022 zwangen die deutschen Behörden die Menschen, Symbole ihrer Konformität mit der offiziellen Ideologie zu tragen und öffentliche Rituale der Loyalität durchzuführen. Das haben die Nazis auch getan. Die deutschen Behörden haben Proteste gegen ihre willkürlichen Erlasse verboten. Mithilfe der deutschen Medien bombardierten sie die Massen mit Lügen und Propaganda, die die Öffentlichkeit terrorisieren und zu gedankenlosem Gehorsam zwingen sollten. Sie trennten die deutsche Gesellschaft danach, wer der offiziellen Ideologie entsprach, und wer nicht. Sie zensierten politisch Andersdenkende. Sie haben Menschen ihrer Arbeitsplätze beraubt, weil sie sich weigerten, sich der offiziellen Ideologie anzupassen und sinnlosen Befehlen zu befolgen. Sie haben Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen geschürt. Sie haben Kritiker der Regierungsverordnungen dämonisiert und verfolgt. Sie schickten Polizisten los, um sie zu brutalisieren. Sie instrumentalisierten das Gesetz, um politische Dissidenten zu bestrafen. Nazideutschland hat all das auch getan, wie die meisten anderen totalitären Systeme. Ich habe all dies in meinem Buch dokumentiert. Ich habe mich dagegen ausgesprochen. Ich habe Essays darüber veröffentlicht. Ich habe darüber getwittert.”
Die Verletzung der Meinungsfreiheit
Indem sich das Gericht einseitig auf eine in sich unlogische Interpretation stützt, verkennt es die Tragweite der Meinungsfreiheit. Selbst wenn man sagen würde, dass das Bild und der Tweet mehrdeutig sind, also verschiedene Interpretationen zulassen, müsste der Richter diejenige Interpretationsmöglichkeit zu Gunsten des Angeklagten wählen, welche der Meinungsfreiheit zu größter Geltung verhilft. Das besagt die sogenannte Wechselwirkungstheorie des Bundesverfassungsgerichts (auch Schaukeltheorie genannt) in ständiger Rechtsprechung.
Die Interpretation kann und muss dann lauten: Der Autor kritisiert das Maßnahmenregime der Bundesregierung während Corona als nazi-ähnlich, äußert also schärfste sachliche Kritik daran, die er in seinem Werk zudem substantiiert. Scharfe Kritik ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Äußerung: “oder gewöhnen Sie sich, eine zu tragen”, kann als satirische Überspitzung interpretiert werden, die das Gesagte noch unterstreicht, indem eine verstetigte Repression durch Masken in Aussicht gestellt wird. Die Berliner Justiz verletzt die Meinungsfreiheit, indem sie den Schärfegrad von Äußerungen einseitig politisch justiert, den Nazi-Vergleich also nur für Regierungskritiker sanktioniert.
Bei Spiegel und Stern gelten wohl andere Maßstäbe. Aber da trifft es ja die AFD. Die Distanzierung erkennt der objektive Betrachter in Form der Richterin offenbar beim Spiegel-Cover schon am Schriftzug „Der Spiegel“. Das Spiegel-Cover selbst lässt keine Distanzierung davon erkennen, oder suggeriert sogar, die BRD sei nazistisch unterwandert, zumindest aber unterschwellig geprägt. Das wird durch das Verdecken des Hakenkreuzes mit der BRD-Flagge als mögliche lebensnahe Interpretation nahegelegt. Der Schriftzug „Nichts gelernt?“ Deutet eher darauf hin, dass das immer schon so war. Deutschland ewig Nazideutschland ist eine mögliche Interpretation dieses Covers. Kommt der Antifa-Ideologie bedenklich nahe.
Wir erleben Weimar umgekehrt: die Justiz ist auf dem linken Auge blind.
Die Berliner Justiz hat sich selbst ein Eigentor geschossen und CJ Hopkins im Grunde bestätigt: „Da wo der Vergleich verboten wird, da war er wohl angebracht.“
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Zunächst ist es infantil bis verwegen Instanzen zu Abstrahieren. Staatsanwälte sind Menschen und weisungsgebunden. Politische Büttel. Im deutschen Fall dürfen wir gar von einem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts sprechen, der stolz auf seinen höchsten Posten sich bei Mutti Merkel bedanken darf. 😁👍
Diese politische Einnahme der Judikative wirkt bis zum Amtgericht und immer entscheiden einzelne Verantwortliche, 👉👉👉 M E N S C H E N
So erfährt das migrierte „Geschenk“ Welpenschutz. Eine Vergewaltigung wird aufgrund traumatischer Erlebnisse oder eines divergierenden Frauenbildes, anderer kultureller Prädispositionen, 😂🤸, als Kavaliersdelikt eingestuft.
Diese willkürliche, politisch motivierte Rechtssprechung i s t die neue Normalität, die Hopkins mit voller Wucht erfährt. Die Maske in der Coronazeit, medizinisch eine KONTRAINDIKATION, politisch ein Symbol der Unterwerfung und Gleichschaltung, d a r f nicht kritisiert werden ‼️🫡 Hopkins ist ein gesellschaftlicher Orientierungspunkt, nach chinesischem Vorbild.
Agiere faschistoid, um Meinungsfreiheit abzuschaffen …….oder war es ´handle willkürlich, um die Demokratie neu zu erfinden ? ….oder sei demokratisch und beschimpfe Andersdenker ? Bin schon ganz durcheinander…….😂🙂↔️😘