Das große Nichtbesserwissenwollen
Die Aufarbeitung ist jetzt offiziell abgesagt. Das letzte gebrochene Versprechen?
Wen wundert es? Die Aufarbeitung der Coronapolitik wurde vor kurzem von der Ampel abgesagt. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Verantwortlichen in der Politik hatten nie Aussicht auf irgendeinen politischen oder persönlichen Gewinn durch diese Aufarbeitung. Umgekehrt: Es wäre garantiert blamabel geworden, denn die Liste der Ungereimtheiten war von Anfang an lang und wurde im Zuge der „Pandemie“ nur noch länger (siehe hier und hier).
Nun ist es offiziell: Man hat etwas zu verbergen
Wer will sich schon öffentlich selbst bezichtigen? Karl Lauterbach hatte zuerst eine nebenwirkungsfreie Impfung versprochen, dann die Aufklärung sowie die vollständige Veröffentlichung der RKI-Protokolle, auch um nicht den Anschein zu erwecken, man habe etwas zu verbergen. Die Impfung war alles andere als nebenwirkungsfrei. Protokolle kamen von Lauterbach nie, die Aufarbeitung ist jetzt abgesagt. Natürlich wäre es ein Tribunal geworden, u.a. gegen ihn, Spahn, Merkel und Scholz. Alle diese – und noch einige mehr – gehören ja auch vor ein Tribunal.
Da man massiv etwas zu verbergen hat, macht ein weiteres gebrochenes Versprechen nichts. Es ist nur eine weitere Lüge im Lügenkartenhaus. Was will man anderes aufarbeiten als Verfehlungen? Und wie will man über Verfehlungen sprechen ohne die Verantwortlichen zu nennen und zu befragen? Doch es zeigt sich, wie fast zu erwarten war: Die Hoffnung auf Aufklärung war der Sand in die Augen einer lobotomisierten Mehrheit, die man jetzt im Herbst wieder zur nächsten Spritzenkur einlädt.
Ob das noch Erfolg verspricht, wird sich zeigen. Wie eine kürzlich veröffentlichte Umfrage belegt, liegen zwischen der Zahl der Impfschäden einer repräsentativen Gruppe und den offiziellen Zahlen Welten. Während ein Hendrik Streek immer noch von „sehr seltenen Nebenwirkungen“ spricht (er nennt diese Erkenntnisverspätung großspurig “Nachbeben”, meint aber wohl das eigene Zittern) und das PEI eine Zahl von 0.177% Verdachtsmeldungen nach der Impfung verzeichnen will, kommt eine repräsentative Forsa-Umfrage der Neuen Osnabrücker Zeitung (angeregt von Multipolar) zu gänzlich anderen Größenordnungen.
Fast 20% der Befragten nannten eine Impfnebenwirkung, ca. 35% kannten jemanden, der eine hat. Einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss fordern 40% der Befragten, fast 30% fordern juristische Konsequenzen für die Beteiligten. Die doktrinäre Nebenrealität der Politik, in die auch die RKI-Protokolle einen Einblick brachten, ist Lichtjahre von der Realität, auch nur der gefühlten und in Umfragen geäußerten, entfernt.
„Explosiv ist noch eine andere Zahl: 35 Prozent aller Befragten berichten, persönlich jemanden zu kennen, bei dem nach den mRNA-Injektionen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. Dies räumen auch 20 Prozent der Anhänger der Grünen ein (BSW: 55, AfD: 70). Jedem Dritten in Deutschland ist es heute demnach zweifelsfrei bewusst, dass die Impfung alles andere als risikolos ist – entgegen nahezu sämtlicher Beteuerungen zu Beginn der Impfkampagne.”
Lauterbach bestreitet derweil die Inhaftierung eines Soldaten, der die Impfung abgelehnt hatte. Ein Bestreiten mit „Nichtbesserwissenwollen“.
Durch Deutschland und die Welt zieht sich ein tiefer und breiter Erkenntnisgraben. Wie breit und tief er wohl ist? Zwischen den Zahlen des PEI und der Forsa-Umfrage liegt ein Faktor >100.
Diesen Graben zu schließen oder zumindest zu verringern wäre eine Herkulesaufgabe für jede Form der Aufklärung geworden. Die Mehrheit des Parlaments entscheidet sich nach der Selbstaufgabe ihrer Hauptfunktion während Corona - nicht mal eine Generaldebatte gab es zu den Maßnahmen - nun für die Aufgabe der Kontrollfunktion. Aber man sollte nicht zu viel Ehrlichkeit bei einem “Kontrollgremium” verlangen, wo quasi die Angeklagten über die parlamentarische Selbstanklage entscheiden – während sie Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung schützt.
Das Problem: „Das Wissen von damals“ war immer schon ein “Nichtbesserwissenwollen”, getragen von einem “Bessernichthinschauenwollen”. Zu diesem Wissen von damals gehörten im übrigen auch die Aussagen von Ugur Sahin, dem Mitgründer von Biontech. Dieser ließ verlautbaren, weder selbst schon geimpft zu sein, noch seine Mitarbeiter derzeit zu impfen. Warum wohl?
Ein Koch, der nicht einmal mit dem Löffel durch die Suppe geht, aber schon bald die ganze Welt mit Essen beliefern will; ein Autohersteller, der nie einen Wagen Probe fährt, aber einen globalen Lieferanspruch mit seinem Erstprodukt hat; ein Hotelier, der nicht in seinem eigenen Hotel übernachten will: Ein Vertrauensbeweis sieht anders aus.
Impfschäden und Arbeitsrecht
Oder hat sich Sahin arbeitsrechtlich beraten lassen? Denn Sahin ist nicht nur Impfstoffhersteller, sondern auch Arbeitgeber und hat damit Schutzpflichten gegenüber seinen Angestellten. Wie übrigens jeder andere Arbeitgeber auch. Diese gelten natürlich auch und besonders in den Fällen, in denen der Arbeitgeber auf die Idee kommt, ein experimentelles Medikament seinen Angestellten anzubieten oder aufzudrängen und dafür eigene oder externe Impfärzte einsetzt. Der behandelnde Arzt ist hier in der Regel Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers, dessen Fehler können dem Arbeitgeber zugerechnet werden, als wären es eigene. Dazu gehören Fehler bei der Einholung einer umfassenden Einwilligung (§ 630 e BGB) des Behandelten oder der Aufklärung über Risiken, § 630 d BGB.
Dort heißt es u.a.:
„Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie. Bei der Aufklärung ist auch auf Alternativen zur Maßnahme hinzuweisen, wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.“
Es genügt schon den ersten Absatz dieses Paragraphen über „Aufklärungspflichten“ zu zitieren und ihm die Praxis der betrieblichen Impfungen gegenüberzustellen. Folgen und Risiken? Dringlichkeit und Eignung? Alternativen? Wurde darüber umfassend aufgeklärt, und auch über Ivermectin gesprochen? Oder ging es nicht vielmehr im Akkord, Hallo, Spritze rein, Spritze raus, Danke, Tschüss, nächster bitte? Zudem muss die Aufklärung rechtzeitig erfolgen, Zeit zur Überlegung lassen und verständlich sein. Da es sich um ein experimentelles neues Medikament handelte muss die Aufklärung nach der „Neulandmethode“ (dazu u.a.: zudem Gebauer/Gierhake NJW 2023, 2231 (2233 ff.) Rn. 15 ff.) zudem „vertieft“ sein.
Die beiden Arbeitsrechtler dazu:
„Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts wäre der zu behandelnden Person unmissverständlich vor Augen zu führen gewesen, dass es sich um eine Neulandmethode handelte, welche mit noch nicht bekannten Risiken verbunden war. Notwendig war darüber hinaus ein Hinweis auf die begrenzte empirische Datenbasis, verbunden mit einer Unterrichtung, weshalb dennoch – im jeweils individuellen Fall – die Wirksamkeit, Effizienz und Sicherheit des Covid-19-Impfstoffs erwartet werden konnte.“
Haben alle Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu Impfungen anhielten oder diese voraussetzten, nach dieser Maßgabe gehandelt? All das entbindet die möglichen Geschädigten zwar nicht davon, die Kausalität der Impfung für die erlittenen Schäden oder Beschwerden zu beweisen, was nicht immer einfach sein dürfte. Inzwischen ist jedoch das gehäufte Auftreten von z.B. Myokarditis nach der Impfung hinreichend bekannt.
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Im Fall von Ugur Sahin kommt noch hinzu, dass er als Hersteller der Impfstoffe natürlich positive Kenntnis von der Studienlage hatte, er wusste früher Bescheid als alle anderen über die Litanei an aufgetretenen Nebenwirkungen (Postmarketing-Studie), über den fehlenden Fremdschutz, die fehlende Effektivität, die frühen Myokarditis-Fälle, die Schwangerschaftsabbrüche, die Impftoten. Der US-Staat Kansas verklagt Pfizer jetzt.
Er wusste über die Gefährlichkeit der von ihm produzierten Impfstoffe Bescheid und durfte ahnen, dass er sogar eine vorsätzliche Pflichtverletzung begeht, wenn er die Impfung in seiner Belegschaft pusht. Er entschloss sich wohlweislich, erst mal die Bevölkerung der Welt als Testobjekte einzusetzen und sich hinter dem vertraglichen Haftungsausschluss zu verstecken. Das hat ihm u.a. das Bundesverdienstkreuz eingebracht.
Was durch Corona in Deutschland und der Welt möglich war, muss man vielleicht am besten nochmal in Form einer Parabel Revue passieren lassen, so absurd und unvorstellbar wäre all das noch vor ein paar Jahren gewesen.
Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat diese Geschichte in Kurzform skizziert, verlegt in die Parallelwelt der Baubranche und legt damit auf augenöffnende Weise die normative und bürokratische Verwahrlosung in Deutschland offen, die nach dem Drehbuch „Falsch angefangen und dann ganz verkehrt aufgehört“ zu laufen scheint. Wie sähe es aus, wenn die Regierung zur Abwendung einer Wohnungsnotlage mangelhafte Wohnungen gebaut hätte?
„Kurz nach der gefeierten Errichtung und dem medial begleiteten Bezug kommt es bei einer Reihe von Häusern zu Gebäudeeinstürzen und dadurch zu Todesfällen und schwer verletzten Personen. Die Regierung, die RKI-Architekten und das PEI lassen die betroffenen Baustellen umgehend mit Sichtschutzzäunen absperren und verweigern die Herausgabe der Projektunterlagen und nähere Auskünfte. Eine Obduktion der aus den Trümmern geborgenen Personen erfolgt zunächst nicht, da die Todesursache nach dem Stand der Wissenschaft unklar sei. Ungeachtet dessen werden die übrigen Hochhäuser nicht geräumt. Die Entscheidungsträger aller Baubeteiligten erhalten das Bundesverdienstkreuz am Bande für ihre Verdienste um die Beendigung der nationalen Wohnungsnotlage.“
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Sie haben, wie immer, Herr Matuschek, die wesentlichen und ungeheuerlichsten Fakten zusammengefasst, DANKE.
Wann werden wir aus diesem kollektiven Albtraum erwachen?
Tatsaechlich steht hier eine wahre Fülle von interessanten Tatbeständen, natuerlich auch strafrechtlicher Art, I'm Raum. Im Strafrecht aufgrund des bedingten Vorsatzes besonders " spannend". Im bürgerlichen Recht duerfte sich wie im Arzthaftungsrecht die Frage der Beweislastumkehr stellen. Ein von den Taetern des Politbetriebes bei bestimmten Konstellationen und in "Gesinnungsfaellen" sehr beliebtes Mittel zur Erreichung des eigentlichen Ziels. Unabhaengig davon, dass ein " Nicht", eine Abwesenheit von.... schon rein logisch nicht zu beweisen ist. Es bleiben nur Indizien aus einem entsprechend geführten und beweiskraeftig dargelegten Leben, mit einem täglichen Kampf gegen " rechts" z. B... Wenn es zwingende Argumente fuer ein Umkehrgebot gibt, dann in den hier dargelegten Faellen, gleich ob es die Gentherapie ohne Forschung betrifft oder die von Lungenfachaerzten kritisierte "Behandlung" der Erkrankten. Abgesehen von den Opfern an Leib und Leben blieben dann noch die in die zig bis eher Hunderte von Mrd gehenden materiellen Schaeden. Allerdings haften Politiker in diesem Land nicht fuer das, was sie anrichten. Angesichts des Ausmaßes der Folgen verwundert wieder einmal die " Reaktion". Nicht die der STA natuerlich, den Taetern unterstellt. Die nahezu suizidale Hinnahme durch diese Gesellschaft erstaunt, zumindest vordergründig. Bei näherer Betrachtung der Verfasstheit eher weniger. Selbst die limbischen Notwehrimpulse sind eher schwach entwickelt bzw wegkonditoniert. Banal formuliert wird dem "Staat", hier den sogen Altparteien, so für wie alles nachgesehen. Üblicherweise mit DEM Hinweis, dass " er" es gut gemeint habe und nicht anders konnte. Diese Nachsicht der Biedermaenner erstreckt sich weit ueber die Taten bzw Folgen in der causa Corona hinaus auf die "Aktivitäten" der Messernden und Vergewaltigenden bis zur " kriegswirtschaftlichen" Verelendung der Mittelschicht. Viel deutlicher kann man die Umkehrung der ( totalitaeren) Macht unter dem falschen Label Demokratie vom " Demos" auf ein Regime nicht zeigen. Bei Corona reicht es bislang nicht einmal zur Korrektur und Rehabilitierung der rechtswidrig Sanktionierten oder zur Aufhebung der "Impfpflicht" in der BW. Die Gruende sind klar. Der nun wiederholte Ausfall der Justiz zeigt nicht nur das alte und neue Problem, sondern den folgereichen und essentiellen Unterschied zwischen Rechtsstaat und Richterstaat. Ein Unterschied, der allerdings vielen kaum zu vermitteln ist. Aehnlich wie die laufende, ebenfalls folgenreiche, staatliche Beseitigung von juristisch bewährten Rechtsgrundsaetzen. Ideologie und Macht schlagen Recht, wieder einmal.