Hat Corona das Bundesverfassungsgericht eingeschläfert?
Eine Verfassung lebt nur in dem Maße, wie sie mit Leben gefüllt wird. Das gilt besonders in einer Bewährungsprobe, wie der jetzigen Pandemie.
Wer mal nachzählt, wie oft in Politikerreden oder Sonntagsreden von Kanzlerin und Bundespräsident die Verteidigung von Demokratie, Rechtsstaat und der freiheitlich demokratischen Grundordnung gefordert, beschworen oder gelobt wird, muss sich verwundert die Augen reiben. Überall glühende Fans des Grundgesetzes, Verfassungspatrioten und Menschenrechtsaktivisten. Alle sind sie über die Parteigrenzen hinaus scheinbar selig vereint im ewigen Grundgesetz-Gottesdienst. Es ist kein Wunder: Wer mit der Verfassung argumentiert, spricht über die DNA des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger und nimmt für sich Überparteilichkeit, Neutralität und die Verteidigung eines basalen Grundkonsenses in Anspruch. Nur: Wer meint es wirklich ernst?
Viele falsche Freunde
Es gibt gerade niemanden, der das Grundgesetz der Bundesrepublik nicht lobt oder für sich in Anspruch nimmt. Und genau das ist gefährlich. Die Lobhudelei auf die Verfassung ist ein Dekadenzphänomen, eine PR-Aktion aller, die den breitesten Schulterschluss suchen, aber keine sonstige Beschwörungsformel finden, außer immer wieder zum Beispiel Artikel 1 und die unantastbare Menschenwürde zu bemühen – und diese gerade dadurch abzunutzen und zu banalisieren. Das Grundgesetz der Bundesrepublik hat ausschließlich Freunde und darunter eben auch viele falsche. Anstatt den Grundrechtekatalog und die mit Ewigkeitsklausel „für immer“ verbürgten Staatsorganisationsgrundsätze wie Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus mit Leben zu füllen, werden diese Begriffe zu leer dröhnenden Platzhaltern für Alltags-Moralisten, die ihre Predigten mit etwas Verfassungslyrik auf staatstragend polieren.
Papier ist geduldig. Man kann viele schöne Sätze in Verfassungstexte schreiben. Was am Ende zählt, ist die Verfassungswirklichkeit, also der gelebte Geist einer Verfassung. Insofern ist eine Verfassung oder das Grundgesetz (so heißt das Provisorium in Deutschland seit 1949) auch ein kulturelles Symbol. Die Verfassung ist erst dann in guter Verfassung, wenn ihr Text mit Geist gefüllt und der Wortlaut durch Gerichte immer wieder bestätigt und großzügig interpretiert wird. Gelebtes Verfassungsrecht ist eine kulturelle Übung, eine Art von Ritual, durch welche sich säkulare Gesellschaften selbst bestätigen – vielmehr haben moderne Gesellschaften auch kaum mehr zur Verfügung. Solche Gesellschaften setzen jedoch denkende Bürger voraus, sich selbst entfaltende Persönlichkeiten und Rechtssubjekte, die verstanden haben, dass es bei Grundrechten nicht um Privilegien geht, die man mit dankendem Hofknicks von oben entgegennimmt. Sondern um Werkzeuge, welche die Freiheitssphäre des Einzelnen (nicht nur aber auch) gegen einen immer wieder übergriffigen Staatsapparat zu verteidigen. Insofern ist das Diktum des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde intakt:
„Der liberale Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“
Papier ist allerdings auch ungeduldig. In diesem Fall ist die Rede von Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Der Spitzenjurist befürchtet nicht erst seit Corona einen Niedergang des Rechtsstaates und warnt in einem Buch vor dessen Aushöhlung. Überhaupt gibt es immer mehr kritische Juristen, Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, die mit Essays und Sachbüchern auf die immer desolater werdende Situation im Justizwesen hinweisen. Deutschland baut ab: als Industrienation, als Infrastrukturstandort und als Refugium von Rechtsstaatsprinzip und effektiver Verwaltung. Papier kritisierte mit für Verfassungsrichter überdeutlichen Worten die Aushebelung von Grundrechten und Rechtsstaat in der Corona-Pandemie sowie ein verkehrtes Verständnis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowie die fehlende Transparenz staatlicher Akteure bei der Offenlegung der Maßstäbe ihres Handelns. Noch weiter ging der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz, der zum Beispiel die Inzidenzwerte als blanke Willkür bezeichnete. Im Verfassungsjargon ist Willkür das genaue Gegenteil von rechtsstaatlichem Verhalten.
So groß die Reputation des Grundgesetzes lange Zeit war, so groß war immer auch die Reputation des Bundesverfassungsgerichts. Keinem Verfassungsorgan vertrauen die Deutschen mehr als den 16 Richtern im Karlsruher Schlossbezirk, die jeden staatlichen Akt auf Betreiben eines Antragstellers auf die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts untersuchen und verwerfen dürfen. Wenn der Staat ein entfesseltes Monster ist, ein Leviathan, dann ist das Verfassungsrecht die ihn bindende Leine und der Verfassungsrichter ein virtuoser Dompteur mit eigener, gegengewichtiger Autorität. Letztlich gilt die Verfassung so, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts sie interpretieren. Ihre Interpretation hat allein durch ihr Wort Gewicht und Gültigkeit. Es gibt keinen eigenen Verwaltungs- und Polizeiapparat, der irgendwen zur Befolgung der Urteile zwingen könnte. Ihr Wort ist Gesetz, und zwar Grundgesetz.
Jetzt wäre Zeit für eine Sternstunde
Legendäre Urteile sind in Karlsruhe gefällt worden. Urteile so dick wie ein Buch zu Verboten von nationalsozialistischen und kommunistischen Parteien; das Lüth-Urteil von 1958 zur Meinungsfreiheit, in welchem jene als schlechthin konstitutiv für die demokratische Ordnung geadelt wurde; oder ein Urteil zum „Reiten im Walde“, in welchen die Allgemeine Handlungsfreiheit großzügig ausgestaltet wurde. Alles was nicht verboten ist, ist demnach erlaubt. Seit Corona wünscht man sich neue, richtungsweisende Urteile, sie könnten heißen: „Einsames Lesen eines Buchs auf einer Parkbank in Zeiten von Pandemien“ oder „Ausgangssperren bei nicht besonders nachtaktiven Viren“ oder „Zensur des virtuellen Diskurses durch Internetmonopolisten“ oder „Aerosolverbreitung im Freien bei regierungskritischen Demonstrationen“.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist das mächtigste Gericht der Welt. Viele Länder beneiden Deutschland um dieses Gericht, einige eiferten ihm nach. Doch ein starkes Bundesverfassungsgericht ist auch ein Klumpenrisiko. Denn was, wenn aus einem Tiger in Zeiten der Bewährung ein Bettvorleger wird? Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, weiß der Volksmund. Der Verfassungsrechtler kennt seit je die Unterscheidung zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit. In Zeiten von Corona ist das Bundesverfassungsgericht eine einzige herbe Enttäuschung, ein Totalausfall. Der ehemalige Wirtschaftsanwalt, CDU-Abgeordnete und Merkel-Vertraute Stephan Harbarth ist nunmehr Gerichtspräsident und spätestens mit ihm kam der Sand ins Getriebe. Bisher wartet man zum Beispiel vergeblich auf Urteile in der Hauptsache. Anders als in Eilverfahren genügt dann keine summarische Prüfung und grobe Abwägung zwischen Maßnahme und Nachteilen mehr. Kläger gegen die Corona-Massnahmen, wie der Rechtsprofessor Murswiek und der Medizinrechtler Carlos A. Gebauer werfen dem Gericht eine Verschleppungstaktik vor. In drei Monaten ist Bundestagswahl. Schonzeit für die Regierung und Winterschlaf für das Grundgesetz?
Institutionen sind keine Schönwettergewächse, Verfassungen erst recht nicht. Sie werden verdächtig, wenn sie sich nicht bewähren. Sie beschleunigen die Erosion des Vertrauens des Bürgers in den Staat, wenn sie von der Ferne wie eine Oase der Sicherheit und ein Bollwerk wirken und sich in der Stunde der Gefahr als Papiertiger oder Fata Morgana entpuppen. Die Institutionen der Wahrheitsvermittlung, allen voran Journalismus und Wissenschaft, wirken gerade dysfunktional bis asynchron, und das Bundesverfassungsgericht droht ein Schlafmützenverein in roten Roben zu werden.
Über dem Gericht steht noch der Souverän
Die Lehre aus Krisen sollte für den Einzelnen folgendermaßen lauten: In Krisenzeiten kann und sollte man sich auf nichts und niemanden verlassen. „Wenn Institutionen anrüchig werden“, schrieb einmal Ernst Jünger in seinem Essay „der Waldgang“, „geht die sittliche Verantwortung auf den Einzelnen über, und zwar auf den ungebrochenen Einzelnen“. Wenn ein „Verfassungsschutz“ alternative Medienportale beobachtet, weil der Verdacht besteht, die Entfremdung zum Staat könne gefördert werden; wenn ein Verfassungsgericht die Auseinandersetzung mit evidenzbasierter Wissenschaft und freidrehenden Regierungen scheut, dann wird auch dem letzten klar, dass es nur einen Hüter der Verfassung gibt. Nämlich den Souverän selbst. Aber in Deutschland muss letzterem erst noch gelingen, was andere Länder bereits geschafft haben. Die Verabschiedung einer echten Verfassung nämlich, die man sich selbst verdient und erkämpft hat.
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Unsere Demokratie befindet sich in einer sehr schlechten Verfassung, solange Grundrechte, Parlamentsdebatte und Länderhoheiten mit manipulativen Behauptungen, Beteuerungen und Vorwänden beliebig lange völlig ausgehebelt werden können und kein Richter dagegen einschreitet. Dieser Artikel ist meisterhaft formuliert und auf den Punkt gebracht; besser geht es nicht; her-vor-ra-gend, lieber Herr Matuschek, Kompliment!
EMu-- vielleicht als "lonely wolf", zu Artikel 1 des Grundgesetzes:
Ich fühle mich in meiner Menschenwürde zutiefst missachtet und sogar im Zusammenhang damit vom Tode bedroht, wenn die meisten Politiker dermaßen lügen, dass sich die Balken biegen. In Sachen des anmaßenden, hybriden "Klimaschutzes" lügen sich die meisten Parteien und aktivistischen Gruppierungen etwas zusammen, was das CO2-Molekül -- mathematisch-physikalisch -- gar nicht kann. Was es angeblich kann, ist nur eine Zuschreibung, aber keine Realität. Aus der Zuschreibung leiten die Politiker und mit ihnen zusammen viele Millionen von Menschen rund um das nordatlantische Becken dann ab, dass man die Wirtschaft auf Basis von kohlenstoffhaltigen Energieträgern platt machen müsse und das im Rahmen einer sozialistisch inspirierten Neuen Weltordnung.
Schon am 13.11.2010 hat ein Mitglied des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (Prof. Edenhofer) in einem im Internet befindlichen Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung sinngemäß gesagt, dass man sich von der Illusion frei machen müsse, dass internationale Klimapolitik Umweltpolitik sei. ..... Es gehe um die Umverteilung des Reichtums der Welt durch Klima-Politik.
Genau das wurde seither in Etappen umgesetzt:
Der Pariser Vertrag (2015) erlaubt China den Zubau von 200 neuen Steinkohlekraftwerken. Am 09. Juni 2015 bringt das ZdF mit einem großen Schriftzug die "Decarbonisierung" , d. h. die "böse" westliche Wirtschaft rund um den Nordatlantik soll schnellstens kohlenstofffrei werden, und unsere Blockparteien wollen jetzt auch noch allen Ernstes und fast bewusstlos brav, dass das durchgezogen wird. Frau Merkel hat am 23. Januar 2020 in Davos über die Große Tranformation gesprochen, seit Januar 2021 spricht man vom Great Reset, in USA seit spätestens August 2019 (Bernie Sanders) und jetzt in Person des Präsidenten Biden redet man vom Green New Deal (zugunsten der sog. Erneuerbaren Energien). Wie uninformiert in Sachen Physik und physikalischer Technik sind wir zusammen mit unseren "Leadern" eigentlich geworden? Noch schlimmer geht es fast nicht.