Wie souverän ist der Souverän?
Wir leben in einer Zeit der Souveränitätsverpuffung und Fremdbestimmung. Wer sind wir, wenn wir nicht mehr die Letztentscheidung über eigene Belange inne haben?
Dieser Text erscheint etwas unplanmäßig kurz nach dem erschreckenden Attentat auf den slowakischen Premierminister Robert Fico. Der slowakische Ministerpräsident lebt wie kaum ein anderer Politiker in Europa vor, was er unter Souveränität versteht: Er leistet sich eine eigene Meinung zur Ukraine und EU ebenso, wie er sich für die Aufarbeitung der Impfschäden einsetzt oder den WHO-Pandemievertrag ablehnt. Das Nein der Slowakei brachte den WHO-Vertrag zuletzt vorerst zu Fall. Kein schlechter Moment, um ein “Signal” an all jene zu senden, die Ähnliches in der Zukunft vorhaben? Der Putsch von oben wird inzwischen offen gewaltsam geführt. Fico begab sich auf genau das “gefährliche Terrain”, welches überhaupt nur für diejenigen existiert, die in der Politik nicht die letzte Stufe der Entscheidungsgewalt vermuten. Bei Fico kommt der Satz zum Tragen, den Voltaire ausgesprochen haben soll: “Wenn du herausfinden willst, wer dich beherrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst.” Diesen Text widme ich - mit den besten Genesungswünschen in die Slowakei - allen mutigen Menschen, die unter Einsatz ihres Lebens demokratische Errungenschaft verteidigen.
“What was the price on his head? I think I heard a shot…”
“Wake up” – Rage against the machine
Friedrich Nietzsche wusste: „Die beste Ehe ist eine, die mal eine Ausnahme zulässt.“ Das Regime zweier Menschen, geschlossen nicht selten „zur gegenseitigen Benutzung ihrer Geschlechtseigenschaften“ (so Kants Definition) lebt von der Regel der Monogamie (bis auf nietzscheanische Ausrutscher): Die Regel gilt, die Ausnahme ist bedeutungslos (oder für Nietzsche: eine Aufwertung der Ehe). Was ist mit der Staatsgewalt, die einmal eine Ausnahme zulässt, quasi im Verhältnis Bürger und Staat? Veredelt diese sich auch? Oder entkleidet sie sich in diesem Moment jeglicher Legitimität? Wer bestimmt, wann der rechtliche Ausnahmezustand verhängt wird und das Recht suspendiert, also aufgehoben, wird? Diese Frage berührt den Punkt der letzten Entscheidungsgewalt im Staate und damit unmittelbar den Punkt der Souveränität.
Permanenter Ausnahmezustand?
Es soll im Moment des Ausnahmefalls oder auch Notstands sein, dass der wahre Souverän das Parkett betritt. Im Ausnahmefall „sondert sich die Entscheidung von der Rechtsnorm, und (um es paradox zu formulieren) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht selbst Recht zu haben braucht“. Das ist, kurz skizziert, die Lehre Carl Schmitts, einem der schillerndsten Staatsrechtler des 20. Jahrhunderts, für viele aufgrund seiner NS-Vergangenheit (als er sich Hitler anbiederte) verfemt, trotzdem bis heute für die Klarheit seiner Analysen immer noch wirkmächtig. Schmitt ging dorthin, wo das Staatsrecht für andere ndete, und darüber hinaus. An die Grenzfragen. Schmitt glaubte nicht an die parlamentarische Demokratie der Weimarer Prägung. Die Idee der „Volkssouveränität“ musste ihm wie ein Schönwetterkonzept vorkommen. Wenn alles reibungsfrei läuft, gilt die Demokratie und die Rechtsordnung. Im Notfall: „etwas anderes“. Der Entscheider über dieses „andere“ war für ihn der wahre Souverän. Denn für ihn ist es die Ausnahme, die alles beweist, und die Regel nichts.
Die Frage nach der Souveränität stellt sich heute angesichts zahlreicher Aushöhlungsversuche auf allen Ebenen in immer neuem Kleid und in ganz neuer Dringlichkeit. Im Verhältnis von Bundesstaat zu Kanton oder Bundesland; im Verhältnis des Staates und des Bürgers zu übergeordneten supranationalen Strukturen, Vertragswerken oder Bündnissen, wie dem Europarat, der UNO, WHO, EU oder Nato. Sie äußert sich auch in Beziehungen zwischen dem Einzelnen und seiner Umwelt, dem Rechtssystem, der Wirtschaft, dem Staat, und artikuliert sich in Fragen wie Überwachung, Dateneigentum, bis hin zu Manipulation und Gehirnwäsche. Dort wo Machtverhältnisse existieren, oder gar multipliziert werden, stellt sich die Souveränitätsfrage immer neu und immer anders. Wenn Demokratie gleich „Volkssouveränität“ bedeutet, kann die Letztentscheidung stets nur beim Souverän, dem Bürger liegen. Doch wie souverän ist der Souverän?
Souveränitätsproblem EGMR
Nehmen wir ein aktuelles Beispiel: Im April 2024 wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilt, weil die Schweizer Regierung nicht genügend Maßnahmen ergriffen habe, um die Folgen des Klimawandels abzuwenden. Geklagt hatte eine Gruppe von Schweizer „Klimaseniorinnen“, die verdächtig an „Omas gegen Nazis“ erinnern. Der EGMR legt die völkerrechtliche Konvention der Europäischen Menschenrechtserklärung letztverbindlich aus und stellt Verletzungen der Konvention fest (freilich ohne administrativen Durchgriff auf die nationalstaatlichen Entscheidungszentren). Schon in diesem Fall steckt ein Souveränitätsproblem, wie es sich in zahlreichen Beziehungen ebenso äußert. Das Urteil schreibt der Schweiz nichts vor, es hat jedoch Signalwirkung, setzt die Schweiz unter Zugzwang. Dies hatte zuvor in ähnlicher Form in der Bundesrepublik Deutschland auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss getan.
Was passiert nun, wenn der Bundesrat neue Klimaschutzgesetze auf den Weg bringt? Hatte dann der EGMR also eine Art Initiativrecht am Schweizer Stimmbürger vorbei? Was passiert weiterhin, wenn das Gesetz erfolgreich durch ein Referendum zu Fall gebracht werden würde? Wenn also die Stimmbürger ihrerseits ein verfassungsmäßiges Recht zum Ausdruck bringen und die Umsetzung des Straßburger Urteils ablehnen? Bestünde dann nicht die eigenartige Situation, dass der Wille des Volkes zugleich eine Menschenrechtsverletzung darstellte? Dies wiederum kollidiert mit der klassischen Funktion der Menschenrechte, nämlich Abwehrrechte des Bürgers gegen freiheitsverringernde Eingriffe des Staats zu sein. Wäre die direkte souveräne Entscheidung des Stimmbürgers in diesem Fall eine Art „Selbstverletzung“? Und ähnelte der EGMR mit seinem deklaratorischen Urteil dann nicht einem Arzt mit Garantenpflicht für seinen Patienten, dem er in den „selbstschädigenden“ Arm fällt? Wir leben in einer Zeit permanenter Souveränitätskollisionen und Verschiebungen der Machtzentren weg vom Bürger als Souverän der Demokratie hin zu administrativen Entscheidungsstrukturen, Stiftungen und NGOs oder zum Hegemon des „current thing“, einem ständig tagenden, medial verbreiteten Wohlfahrtsausschuss, in welchem das aktuelle Gute täglich neu herausgeschält wird, gerne, um die jeweils aktuelle Regierungslinie zu stützen.
Die Souveränität als Proteus
Souveränität hat heute einige Gesichter mehr als zu den Zeiten von Locke, Pufendorf und Bodin, als sich die Souveränitätsfrage in der politischen Theorie besonders stellte. Souveränität gilt (in verschiedenen Variationen) als „höchste, rechtlich unabhängige, nicht abgeleitete Macht“. Die Instanz der Letztentscheidung in den wichtigsten Angelegenheiten ist der Souverän. Andere sind (ob cachiert oder nicht): Untergebene.
Wer souverän ist, ist schnell auch mächtig. Diese Souveränität ist heute an allen Ecken und Enden bedroht:
An Souveränität mangelt es, wenn man nicht darf, wie man will.
Doch auch dort, wo man zwar darf, aber möglichst nicht wollen soll (wie im Fall manipulativer Einflüsse auf die Willensbildung).
Schließlich auch dort, wo man faktisch nicht kann, selbst wenn man darf, weil die Souveränitätsentscheidung zu hohe Folgekosten generieren könnte (internationale Isolation, Boykott, Ächtung).
Souveränität ist in einer multipolaren, multikomplexen Welt zunehmend eine Behauptungsformel mit „proteischem" Charakter. War Souveränität klassisch gerne von Außen bedroht, so ist sie es immer häufiger von Innen.
Es ist kein Geheimnis, dass Demokratien sterben können, wie Steven Levitsky und Daniel Ziblatt („Wie Demokratien sterben“) skizzierten. Seit der Lehre vom Verfassungskreislauf (Polybius, Cicero) oder dem Elitenzirkel (Pareto, Mosca, Michels) ist unbestritten, dass Demokratien auch von innen zerfallen können, sobald sie beginnen, ihre Grundwerte zu verraten. Für den Politikwissenschaftler Sheldon Wolin entsteht aus der Verbindung von Politik und Wirtschaft eine „Democracy Inc.“, die als „umgekehrter Totalitarismus“ in bürokratische Strukturen und uninspirierte Politikergesichter wandert.
Die Entartung der Demokratie beginnt mit dem Verrat am Souverän selbst. Nicht er herrscht dann noch, sondern zunehmend eine ominöse Stimme aus dem „Off“. Diese Stimme herrscht durch ein Diktat der öffentlichen Meinung, sie tagt als ständiger Wohlfahrtsausschuss, als Orakel eines öffentlichen fiktiven Willens und ausführende Gewalt über eine vor sich hergetriebene Menge. Die Demokratie wird zur Theokratie, einem Kult und Tanz um das Kalb des „guten Menschen“. Hinter der säkularen Fassade kommt das theokratische Element heraus, das für Denker vom Schlage Schmitts (der sich auf Donoso Cortèz bezog), nie gänzlich entschwunden war. Der Moment der Wahrheit ist nicht selten der Ausnahmezustand, der für die Jurisprudenz (laut Schmitt) analog das ist, was das Wunder für die Theologie ist.
Der Ausnahmezustand legt den Schalter um
Der Ausnahmezustand hat eine Scharnierfunktion. Durch ihn lässt sich das aktuelle System in einen Narkosezustand versetzen. Der Ausnahmezustand lockt mit dem Anreiz nahezu unbegrenzter Macht. Was dann folgt, ist nicht Anarchie oder Chaos, sondern die „politische Entscheidung“, welche sich selbst verpflichtet, das Richtige, Beste und Notwendige zu tun, um die Ordnung zu bewahren.
In der Politik scheint es Themen erster und zweiter Ordnung zu geben. Die Themen der zweiten Ordnung sind alle, die nach einem politischen Tauziehen entschieden werden, in den Kanälen des Rechts und im Kleid eines festen Prozedere. Hier wird debattiert, verhandelt, nach Alternativen und Kompromissen gesucht sowie am Ende abgestimmt und entschieden. Der normale demokratische Prozess eben. Themen der ersten Ordnung sind alle, die von solcher Wichtigkeit sind, dass im Vornherein ein festes Ergebnis „gesetzt“ ist, und der normale politische Prozess ein Risiko wäre, da er eine Abweichung vom Ergebnis zur Folge haben könnte. Hier wird das Gebiet des Politischen, also des nach Alternativen suchenden Prozesses, verlassen.
Das Mittel der Wahl, um Themen der ersten Ordnung durchzubekommen, ist der Ausnahmezustand oder Notstand. Es ist der Ausnahmezustand, der den demokratischen Prozess in gewisser Weise „entweiht“, zumindest aber herabwürdigt. Denn der demokratische Prozess existiert ja, um aus Rede und Gegenrede, These und Antithese, trial & error im Idealfall eine sachlich „bessere“ Entscheidung zu generieren, als dies ein einzelner Akteur kraft seines begrenzten Wissens je könnte. „Form follows function“ könnte man kunsttheoretisch anmerken. Der Ausnahmezustand zerschlägt die bisherige Form und begründet die neue Form mit der „Notwendigkeit“ oder „Dringlichkeit“. Das ist eine paradoxe Blindstelle in modernen Verfassungen: Je wichtiger eine Entscheidung, desto undemokratischer ist sie zu fällen. Und diese Regel scheint unabhängig davon zu gelten, dass nicht selten die Dringlichkeit der Entscheidung nur ein Vorwand ist, um die Demokratie auszuhebeln, da auch demokratische Prozesse im Notfall schnell ablaufen könnten.
Ausnahmezustand, Freund-Feind-Denken, Politische Theologie: Wer sich in der aktuellen Politik umsieht (das Großraumdenken der NATO-Prägung hinzugenommen), sieht überall das Denken Carl Schmitts am Werk, und das, man staune, von einem Personal, das überall demonstrativ das Banner des „Antifaschismus“ vor sich herträgt. Was zeichnet den Souverän nach Carl Schmitt aus? „Er entscheidet sowohl darüber, ob der extreme Notfall vorliegt, als auch darüber, was geschehen soll, um ihn zu beseitigen.“ Wer entscheidet, ganz konkret, bei Gesundheitsnotständen, Klimakrise oder Krieg?
Gesundheitsnotstand
Gerade wird ein Pandemie-Pakt zwischen der WHO und ihren Mitgliedsstaaten ausgehandelt. Hinzu kommt noch eine Veränderung der internationalen Gesundheitsvorschriften. Derzeit ist geplant, dass der Generalsekretär der WHO die Pandemie weltweit ausruft und „Maßnahmen“ vorgibt. Carl Schmitt hat es doch tatsächlich vom Kronjuristen des Dritten Reiches zum Chef-Architekten des WHO-Hygienefaschismus gebracht. Der WHO-Vertrag ist die posthume „Beförderung" des Carl Schmitt.
Die Mitgliedsstaaten „müssen“, wie es im Vertragstext zur Stunde heißt, „den Empfehlungen“ der WHO folgen. Eine Zwitterformel, denn Empfehlungen sind gerade nicht bindend. Wer sie befolgen „muss“, wird zugleich doch an eine normative Kette gelegt. Zweifel eines Mitgliedsstaates an der Legitimität einer WHO-Entscheidung, ja gar ein Auskunftsanspruch auf Offenlegung der Entscheidungsgrundlage oder noch besser: eine juristische Überprüfbarkeit vor einem unabhängigen Gremium, scheint nicht vorgesehen zu sein. „Bindende Empfehlungen“ sind in etwa wie das Angebot aus Coppolas „Der Pate“: Es ist das Angebot, das die Politik nicht ablehnen kann. Und damit ist es ein Angriff auf Demokratie und Souveränität. Seit dem Ende der Corona-Zeit (die weder offiziell beendet noch ansatzweise aufgearbeitet ist) ist de facto eine Krönungsmesse des WHO-Generalsekretärs zum Weltsouverän im Gange. Die Wissenschaft spielt die Begleitmusik dazu. Corona war die Generalprobe einer Herrschaft der Wissenschaft, ohne dass es - wie die RKI-Files zeigen - um Wissenschaft ging, denn das politische „Team Wissenschaft“ hörte gar nicht auf „die Wissenschaft“, sondern betrieb ihre eigene szientistische Hexenküche.
Klimanotstand
Es war nicht lange nach den Corona-Lockdowns, als Hardliner wie der deutsche Gesundheitsminister den „Klimalockdown“ ins Gespräch brachten. Lauterbach verkündete auch, man werde ab jetzt „immer im Ausnahmezustand sein“. Kanzler Scholz kannte da ohnehin „keine roten Linien“ mehr. Es ist unschwer zu erkennen, dass Corona als Blaupause für andere (echte oder selbstgemachte) Krisen gilt. Neben den Medien und der klimabewegten Jugend, die permanent hofiert wird, hilft auch die Rechtsprechung eifrig mit, die Herrschaft der Klimabewegung zu begründen. Die Hitze der Sonne lässt mit den Polkappen auch die Souveränität dahinschmelzen.
Transgender-Ideologie
In Deutschland wurde vor kurzem das Selbstbestimmungsgesetz erlassen, welches es nun ermöglicht, das Geschlecht zu ändern und dies in den Pass oder die Identitätskarte eintragen zu lassen. Selbstbestimmung klingt nach Souveränität. Doch die Transideologie hat aus einer Veranlagung im Promillebereich ein weltweites non-binäres Phänomen gemacht, mit dem sich ein wachsender Prozentsatz von Jugendlichen identifiziert. Mit der Möglichkeit der geschlechtlichen Selbstbestimmung ist schon in jungen Jahren ein Einfallstor für einen Fremdeinfluss medialer oder propagandistischer Herkunft gegeben. Zugleich wird der „Transmensch“ allerorten gefeiert, gewinnt Buchpreise (Kim de l`Horizon), Lesewettbewerbe (Dragqueen Olivia Jones), Schönheitswettbewerbe (Niederlande) oder den Eurovision Song Contest (Nemo). Wer „in die Transition“ geht, wird gefeiert und verehrt. Der enttäuschten Sehnsucht nach Woke-Initiationsritualen folgt ein Marathon aus hormonellen Behandlungen und oft nur schwer reversiblen Operationen.
Kriegszustand
Der Krieg ist der Vater aller Dinge, wusste Heraklit. Er ist auch der Vater des autoritären Staates. Es ist augenfällig, dass zahlreiche Elemente aus den Bereichen Corona, Klima oder Transgender an einen Debattenraum im Kriegszustand erinnern: “Wer Kritik äußert, hilft dem Feind“. Das Schicksal von Verrätern ist in allen Kriegen das gleiche altbekannte. Der andauernde Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie die schwelende Auseinandersetzung im Nahen Osten zwischen Israel, Gaza und dem Iran kann leicht zu einer Situation der formellen Kriegserklärungen werden. Im Kriegsnotstand tritt in Deutschland ein Notparlament in Kraft, der „Gemeinsame Ausschuss“. Ist dieses Parlamentchen mit 48 Menschen nicht schon eher eine Großregierung? Wer den Einfluss von regierungsnahen Expertenräten bei Corona noch im Gedächtnis hat, weiss, dass spätestens dann die Demokratie in Deutschland vollends aufgehoben ist, der Souverän ist entmachtet. De facto herrscht das Duo von Regierungsmeinung und „Öffentlicher Meinung“.
Ob Demokratien dann mit einem Knall oder einem Wimmern sterben, ist zu diesem Zeitpunkt vielleicht bereits zweitrangig. Der mögliche, da leicht ins unendliche veränderbare Kriegsknall für die Demokratie liest sich im Juristendeutsch jedenfalls schön als Epitaph auf dem Grabstein der Demokratie:
RIP Demokratie,
du verschlucktest dich an diesem Satz des Art. 115h des Grundgesetzes:
„Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.“
Die Beisetzung fand ohne Anwesenheit der Beteiligten statt: Wo war der wahre Souverän, der das hätte verhindern können?
Der lange Weg zur Souveränität beginnt im Moment des Widerstands.
Dieser Text ist Teil der Publikationsserie “Werte Schweiz”, die sich u.a. mit den Gefahren einer möglichen Gesundheitsdiktatur in der Schweiz auseinandersetzt. Die ersten drei Beiträge sind bereits öffentlich und hier abrufbar.
Sie erreichen mich immer unter: kontakt@idw-europe.org
Da gibt es ausser einer vollen Zustimmung nichts zu kommentieren. Offen ist lediglich, wie das Ende, uebrigens nicht nur der Staatsform, en detail aussieht. Beerdigt werden ja nicht nur die Fassadendemokratie, die zumindest in Sch'land schon nach 1945 als solche, den Rahmen setzte dann 1949 das GG, geschaffen wurde. "Zu Ende" gehen ja auch Entitäten, Zivilisation und Kultur, etwas, was die Buerger in Sch'land vermutlich noch etwas mehr schmerzen koennte als der Verlust einer Staatsform, mit dem der ( Fassaden) demos nie allzuviel anfangen konnte und wollte. Was nicht zuletzt die uneingeschränkte Anbetung der Autokratin Merkel deutlich machte. Uebrigens begann der natuerlich von den Parteien "erklaerte" Ausnahmezustand" bereits schleichend vor etlichen Jahren. Man verständigte sich, die hier vom Autor zutreffend genannten, fuer den Demos wirklich wichtigen Themen wegen irgendwelcher " Sensibilitaeten" oder Tabuisierung aus den Wahlkaempfen herauszunehmen. Wer dagegen verstiess, wurde dafuer stigmatisiert. Ein nicht ungeschickter Schachzug der machthaben Parteien, der vor allem deshalb funktionierte, weil die "Politik" als solche in Sch'land vom Buerger nie verstanden bzw sogar abgelehnt wurde. Der Deutsche hat es gerne etwas " gefuehliger", " romantischer", wunschgemaesser, nicht rational, realistisch, trocken, kühl, interessen orientiert, also so wie es eigentlich zugeht. Interessen hat man durchaus, auch Bedürfnisse, aber man spricht nicht darueber. Entsprechend fiel die " Realpolitik" in diesem Lande aus und entsprechend erfolgreich waren und sind die politmedialen Maerchenerzaehler. Nahezu keine Entscheidung der gefuehlt letzten Jahrzehnte war tatsaechlich ( real) politisch ISv Weber begruendet. Ueberall steckte das limbische System dahinter, narrativ verkleidet. Offensichtlich nur zu willkommen in dieser konditionierten Gesellschaft. Demokratie ohne Politik ist ebensowenig moeglich wie eine Demokratie ohne Demos. Das ( Parteien) System, offenbar auch etwas, das dem Deutschen mental sehr entgegenkam, erledigte absehbar den " Rest". Und nun sind, um auf den Anfang zurueckzukommen, absprachegemaess alle " kritischen", aber existentiellen Fragen demokratisch ausgeklammert. Ueber sie befindet, weil zu kompliziert oder zu wichtig, die Clique der Wissenden und Wohlmeinenden. Stört aber auch nur eine eher kleine Minderheit, viel zuwenig fuer eine Demokratie. Uebrigens : Friedlich werden wir sie, die Souveränität, nicht mehr zurueckbekommen. Das ist, so scheint mir, auch den Hellsichtigen noch nicht klar und bewusst. Der Feind, um an Schmitt anzuknüpfen, der Begriff Gegner wuerde der Realitaet nicht annaehernd gerecht, gibt sie freiwillig nicht mehr her, die totale Macht und parlamentarisch ist sie blockmaessig abgesichert. Zur " Not" verschieben wir qua Ausnahmezustand die Wahlen, falls wir sie nicht "gestalten" koennen.
Korrekt.