Wieso wählt das Volk die Richter am Bundesverfassungsgericht nicht direkt?
Der Fall Brosius-Gersdorf ist nur das Symptom einer tieferliegenden ideologischen Autoimmunerkrankung unseres Systems.
Vor Kurzem hielt ich im Rahmen einer juristischen Ringvorlesung (bestimmt bald im Netz) einen Vortrag über die immunologische Umstülpung des Rechts. Es ging um die beunruhigende Entwicklung, dass ein System beginnt, sich gegen sich selbst zu richten – unfähig, Freund und Feind noch zu unterscheiden. In solchen Konstellationen gerät vieles aus den Fugen. Es entsteht eine Dynamik, die am Ende allen schadet.
In Deutschland reicht mittlerweile schon eine Richterwahl, um sich politisch ins eigene Bein zu schießen.
Worum geht es im Fall Brosius-Gersdorf wirklich? Geht es um die Haltung zum Schwangerschaftsabbruch? Um das AfD-Verbot? Um Corona, Impfpflicht oder Plagiate?
Böck:innen zu Gärtner:innen
Auch – im Kern geht es jedoch um einen tief verwurzelten, schwelenden Konflikt: den ideologischen Befall des Staats durch eine ideologische Nomenklatura, die sich selbst immunologisch gegen Widerspruch absichert. Die Nomenklatura wählt sich hier offen sichtbar eine Schutzpatronin, eine regina protectrix mit sauber subsumierendem strengen Blick, die bei der Frage der Corona-Impfpflicht auf inexistenter Evidenzgrundlage munter die Zwangsverabreichung experimenteller Geninokulationen befürwortete.
Der Posten am Bundesverfassungsgericht bedeutet nicht weniger als den Eintritt in ein Verfassungsorgan, jenes Gremium, das letztgültig über Verfassungsverstöße entscheidet. Brosius-Gersdorf hingegen ist das Produkt einer agendaorientierten Anreizstruktur: Wer sich linientreu äußert, möglichst den Kern der politisch gewollten Diskussion trifft oder aufwertet, darf mit Auszeichnungen, Beförderungen und Ehren rechnen.
Kein Wunder also, dass der Rest der Nomenklatura nun lautstark mobilisiert. Bundesverdienstkreuzträgerin Alena Buyx und Rechtsphilosoph Stephan Huster – ein regierungsnaher Twitter-Ausputzer gegen Ungeimpfte– ziehen öffentlich gegen Kritiker zu Felde oder sammeln Unterschriften für “ihre” Kandidatin.
Richter am Bundesverfassungsgericht müssen nicht nur juristisch qualifiziert sein, sondern durch ihre Persönlichkeit und ihr Auftreten jeden Anschein von Parteilichkeit und Befangenheit im Vorhinein entkräften. Im Fall Brosius-Gersdorf steht nun eben dieser Verdacht im Raum – und das bereits vor ihrer Wahl.
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Das Bundesverfassungsgericht ist angeschlagen
Das Bundesverfassungsgericht konnte bis zur Ära Harbarth für sich in Anspruch nehmen, trotz des politischen Auswahlprozesses weitgehend unabhängig in seinen Entscheidungen gewesen zu sein. Dieses Image hat in den letzten Jahren erheblichen Schaden genommen. Urteile, wie zur „Bundesnotbremse“ oder die immunologische Abwehrreaktion angesichts der RKI-Protokolle, zeigen: Das Gericht hat sich zunehmend als Schutzschild für Regierungslinien positioniert – nicht als neutrale Kontrollinstanz. Im Verhältnis Karlsruhe-Berlin wird inzwischen mehr diniert als kontrolliert. Eine Figur wie Brosius-Gersdorf würde dieses Bild weiter verfestigen.
Falsch gelegen zu haben, aktivistisch vorhergetreten zu sein und sich jetzt in den Tempel der Neutralität hereinwählen lassen zu wollen, gehört zu den Dreistigkeiten, die wir heute erleben müssen. Es geht hier nicht um fachliche Eignung, es geht um die charakterliche Eignung und das Vertrauen auf eine Urteilsfähigkeit, die sich jenseits von parteipolitischen Leitplanken ergibt. Brosius-Gersdorf ist die Vertreterin derer, die “keine roten Linien mehr kennen” wollten (Olaf Scholz) oder derjenigen, die glaubten, wir würden von jetzt an “immer im Ausnahmezustand” sein (Karl Lauterbach). Das Bundesverfassungsgericht ist aber diejenige Institution, die letztlich rechtsverbindlich und letztgültig rote Linien setzt und jedes Überschreiten dieser roten Linien als verfassungswidrig markiert.
Wie ein Souverän seinen Repräsentanten kontrolliert
Die aktuelle Krise, die sich bis zur Regierungskrise ausarten kann, ließe sich umgehen. Es mutet schon seltsam an, dass sich in der Politik die Verantwortlichen ihre Kontrolleure selbst wählen können. Gibt es das sonst auch? Können sich Restaurantbesitzer ihre zuständigen Mitarbeiter der Gesundheitsämter aussuchen? Gilt das auch für Steuerprüfer, für Bilanzprüfer, Staatsanwälte? Demokratie beruht auf dem Grundsatz, dass das Volk Politiker wählt, die handeln und gleichzeitig der Kontrolle von unabhängigen Gerichten unterworfen sind. Es soll auch bei der Richterwahl eine Legitimationskette bis hin zum Volk gegeben sein.
Warum baut man diese Legitimationskette nicht direkt? Durch Wahlen, bei denen sich Richter-Kandidaten präsentieren können, sich das Volk einen direkten Eindruck machen kann von deren Urteilsfähigkeit und diese frei von parteipolitischem Proporz oder ideologischen Ränkespielen direkt wählen kann. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt schon Schaden genommen. Dieser Fall ist eine Gelegenheit, das grundsätzliche Verfahren der Richterwahl neu zu überdenken und neu zu bestimmen.
In einer repräsentativen Demokratie ist das Volk der Souverän und die Politik sein Repräsentant. Souverän ist für mich, wer über den Kontrolleur seines Repräsentanten bestimmt. Heute ist es umgekehrt.
Ist das der permanente Ausnahmezustand? Oder nur die normale chronische Autoimmunerkrankung, die Recht und Staat befallen hat?
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Ob in diesem Fall die Direktwahl der Weisheit letzter Schluss ist, technisch und fachlich, darf diskutiert werden. Zumindest die fachliche Eignung musste dann in geeigneter Weise vorselektiert werden . Das systemische Problem ist klar , aber so gewollt. Es laeuft unter der Funktionalisierung und Instrumentalisierung nicht nur des Rechts qua Setzung , sondern auch qua Institution bzw Personal. W7e immer war Merkel auch hier erfrischend offen und ehrlich, was die "Rolle" des Rechts betrifft. Den Kern ihrer Aussagen hat wie immer kaum jemand begriffen oder so ernst genommen, wie sie es gemeint hat. Die passende Besetzung derartiger Gerichte ist weder neu , noch ueberraschend. Sie gehoert zum ueblichen Handwerk derartiger Regimes in bestimmten Systemen. Die Vorlagen dazu wurden nicht selten 1949 gelegt. Warum wissen wir. Es sollte eine Fassadendemokratie werden, was durch entsprechende Regelungen auch gelang. Im konkreten Fall liegen eine fachliche und charakterlich Nichteignung von 2 Damen vor. Das Reservior , aus welchem "gewählt "wird, wird nicht besser. Die Gruende sind bekannt. Die politischen Taeter bestimmen natuerlich ihre Helfer, wie sie es bereits nach 1933 gemacht haben. Die Ziele , Herr Lindner beschrieb eines davon, sind offenkundig. Am langen Ende wird auch hier ein anderes Verfahren allein, so notwendig es auch ist, nicht reichen. Das Problem reicht weiter und tiefer, als dass der unkundige und ueberwiegend desinteressierte " Demos" es lösen koennte. Die Kommentare zu den beiden Damen vermitteln ein erschreckendes Bild des psychokognitiven, des intellektuellen Zustandes dieses Demos, wobei man hier die " segensreiche" Effeminisierung auf der Basis des Feminismus nicht vergessen sollte. Ein gerne tabuisierter Bereich, der nun aber wieder einmal von den weiblichen Taetern wieder aufgegriffen und benutzt wird. Wie gesagt , das psychokulturelle Problem reicht viel tiefer. Es ist zumindest in Schland politisch unlösbar.
Auch wenn Florian der Meinung ist, das Volk sei dumm. Das Volk muss auch die Dummheiten der Politiker etc. ausbaden. Paul Feyerabend hat das Volk sogar über Expertenwissen gestellt und spätestens seit Corona was man, was man von Experten zu halten hat. Das GG sagt eindeutig, dass alle(!) Gewalt vom Volke ausgeht. Tatsächlich setzt das GG dies nicht einmal im Ansatz um. Es ist besser das Volk entscheidet dumm als Experten verdummen das Volk. Vorher nimmt Florian eigentlich die Weisheit, dass das Volk dumm sei? Schließt er von sich auf andere? Woran macht er es fest, dass das Volk dumm sei. Oder ist jeder dumm, der nicht seine (Florians ) Meinung teilt? Eliten oder die sich dafür hielten haben in der Geschichte mehr Unglück und Unsinn verursacht das das "dumme" Volk. Florian sollte den Artikel von Raoner Niersberger sorgfältig lesen.