Tatort: Gesundheitsministerium
Was bedeutet eigentlich Corona-Unrecht? Eine strafrechtliche Beurteilung von Karl Lauterbach.
Es gehört zur Perversion der Zeit in der wir leben, dass aktuell ein Bundeswehrsoldat wegen Ablehnung der Covid-19-Impfung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt wird, und auch seinen Dienst nicht mehr verrichten darf, während diejenigen, die zur Impfung drängten, diese durchführten (Ärzte) oder politisch für schwere Impfschäden und Todesfälle verantwortlich sind, noch frei herumlaufen dürfen und ihre Berufe und Ämter unbehelligt weiter ausführen. Vor kurzem hat selbst Karl Lauterbach zugegeben, dass die Impfung zu schweren bleibenden Schäden führen kann, was ihm nach eigener Aussage sogar die ganze Zeit über bewusst gewesen war, und das, obwohl er die Impfung lange gerne als „nebenwirkungsfrei“ darstellte und die Impfschäden herunterspielte.
Es stellt sich daher vielmehr die Frage: Wie haben sich Lauterbach & Co. strafbar gemacht? Am Ende wird das nur ein – vermutlich langwieriger – Prozess klären können. Und das auch erst, wenn die Staatsanwaltschaften ihre Pflicht zur Verfolgung des Corona-Unrechts wahrnehmen, was sie von Amts wegen und aufgrund von Anzeigen längst könnten und müssten, aber aus politischen Gründen derzeit nicht tun, denn Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden.
Wir sprechen hier vom größten Gesundheitsskandal und Staatsverbrechen welches es in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg gab, einem staatlich orchestrierten Verbrechen an der Bevölkerung mit unzähligen Beteiligten auf verschiedenen Ebenen. Während die Sachlage immer skandalöser in den Vordergrund drängt, hängt die Justiz mit ihrer Arbeit hinterher. Helfen wir ihr also etwas auf die Sprünge mit ein paar strafrechtlichen Überlegungen. Ein vollständiges juristisches Gutachten ist dieser Text natürlich nicht.
Beschränken wir uns bei diesen Überlegungen beispielhaft nur auf den Minister Lauterbach. Um welchen Vorwurf geht es zentral?
Der Gesundheitsminister bewirbt und propagiert seit Amtsantritt im Dezember 2021 die Massenverabreichung eines experimentellen Impfstoffs für die Bevölkerung, welcher auf einer neuartigen Technologie beruht (mRNA), auf deren Basis noch nie ein Medikament, geschweige denn ein Impfstoff zugelassen worden ist und deren Einsatz bei Tierversuchen zu Schäden bis zum Tod geführt hat. Der Minister setzt sich politisch und regulatorisch sogar für eine allgemeine Impfpflicht ein und lässt diese für Soldaten und Gesundheitspersonal einführen. Er führt selbst Inokulationen als Impfarzt durch, leugnet und verharmlost Nebenwirkungen, verhindert die Aufklärung von Impfschäden. Es kommt in der Folge zu millionenfach dokumentierten schweren Impfnebenwirkungen, bis hin zu Todesfällen.
Aus dem deutschen Strafgesetzbuch kommt hier u.a. eine Untersuchung von Mord und Totschlag (§§ 211, 212) oder fahrlässiger Tötung (§ 222) in Betracht. Zusätzlich noch die Prüfung der Körperverletzungsdelikte wie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229). Begangen im Amt, also kommt noch § 340 StGB hinzu. Für § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) genügt es, dass der Tod durch die Körperverletzung (Verabreichung einer Spritze mit mRNA-Impfstoff) wenigstens fahrlässig herbeigeführt wurde. Natürlich sei auch nicht die Freiheitsberaubung durch Lockdowns (§ 239 StGB), die millionenfache Nötigung und Drohung (§ 240 StGB) vergessen, die volksverhetzerische Verunglimpfung der Ungeimpften (§ 130 StGB) sowie die Veruntreuung von Milliarden für nutzlose Masken und Impfstoffe, die jetzt auf Halde liegen. Wenn es für all das noch als Stein des Anstoßes eine Urkundenfälschung und einen Einstellungsbetrug (§ 263 StGB) wegen Falschangaben bei der Bewerbung um eine Professur braucht: zum Schaden des Landes wäre es nicht.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Doch sprechen wir über die Impfschäden und was Lauterbach wusste. In einem Prozess gäbe es hier ein weites Feld für Überlegungen. Was ging in Lauterbach vor? Nahm er Schäden von Menschen in Kauf, bis hin zum Tod, um seine Impfstoffe loszuwerden? War es ihm letztlich „egal“? Dann hätte er gar vorsätzlich gehandelt und man landet bei Mord, Totschlag und vorsätzlicher Körperverletzung. Bei den Mordmerkmalen kann man an Heimtücke denken, denn Lauterbach tat alles, um die Impfstoffe harmlos aussehen zu lassen.
Die Fahrlässigkeit hat er bereits selbst zugegeben, wenn er sagt, dass ihm die Nebenwirkungen die ganze Zeit über bekannt gewesen waren. Die Frage, die sich hier stellt: Wie früh wusste Lauterbach Bescheid? Oder ab wann hätte er Bescheid wissen können und müssen? Anzeichen gab es schließlich viele: Erhöhte Todesfälle nach der ersten Impfkampagne in Israel, die Aussagen von Virologen wie Luc Montagnier, wonach die Todeskurve der Impfkurve folgt, das öffentliche VAERS-Register in den USA, die „plötzlich und unerwartet“ Verstorbenen.
Auch musste er die Studien von Pfizer kennen, die schon im Februar 2021 vorgelegen haben und im November 2021 durch einen Prozess in den USA freigeklagt und veröffentlicht worden sind und seitdem aufgearbeitet werden. Lauterbach wurde im Dezember 2021 Gesundheitsminister.
Millionenfache schwere Nebenwirkungen durch die Vakzine sind den Krankenkassen spätestens seit 2022 bekannt. Selbst wenn Lauterbach sich also nur die ihm passenden Studien herausgepickt hätte, wäre sein Verhalten grob fahrlässig gewesen. Er kann sich auch nicht hinter dem Paul-Ehrlich-Institut verstecken, einer Behörde, die seinem Gesundheitsministerium unterstellt ist und sich nachweislich viel Zeit gelassen hat, um selbst die Daten des Kassenärztlichen Bundesverbands abzurufen, wozu es verpflichtet ist. An einen Gesundheitsminister mit wissenschaftlichem Hintergrund, der sich damit brüstet, auch noch tief in der Nacht Studien zu lesen und darüber zu twittern, wird man erhöhte Ansprüche an Sorgfalt und Objektivität stellen dürfen. Lauterbachs letzter Trick, nämlich das PEI möglichst unwissend zu halten, um sich auf offiziell niedrigere Impfschäden herauszureden, wird ihm strafrechtlich ohnehin nicht helfen. Hier zählt eine Gesamtschau.
Es ist gut möglich, dass am Ende in einem Urteil steht, Lauterbach habe die Impfung ohne Rücksicht auf Verluste durchgezogen, obwohl er die schädlichen Folgen hätte kennen müssen und vorhersehen hätte können. Dann sind wir bei vorsätzlichem Handeln und bei Mord, Totschlag und schwerer Körperverletzung in Tausenden oder Millionen von Fällen.
Ein staatlich orchestriertes Verbrechen
Besondere Beachtung verlangt hier auch der Punkt, dass Lauterbach nur in wenigen Fällen selbst als Impfarzt gehandelt hat und nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang diese Personen geschädigt worden sind (auch ein nutzloser Piks wäre allerdings eine Körperverletzung). Der Schwerpunkt seiner Strafbarkeit liegt also darin, dass er die Impfkampagne politisch umgesetzt hat und sich dabei einer willigen Ärzteschaft bediente (deren eigene Strafbarkeit nochmal ein Komplex für sich ist).
War er Täter hinter dem Täter (Arzt) oder nur ein Anstifter? Letzteres wäre bei Staats- und Organisationsverbrechen größten Ausmaßes nicht sachgerecht. In der Strafrechtswissenschaft wurde daher nach dem Fall Eichmann auch die Täterschaft des Bürokraten und Amtsträgers begründet, der einen organisatorischen Machtapparat steuert und durch diesen Verbrechen begeht. In Machtapparaten sind die ausführenden Akteure in der Regel austauschbar. Willige Impfärzte gab und gibt es genug. Der Täter kann also sicher sein, dass seinem Willen gefolgt wird, durch wen auch immer.
Bisher galt diese Täterschaft durch Machtapparate nur dort, wo sich der ganze Machtapparat selbst außerhalb des Rechts bewegt, zum Beispiel in Diktaturen; denn man geht davon aus, dass offen rechtswidrige Befehle in Rechtsstaaten nicht ausgeführt werden. In unserem Fall wird man deshalb diese Rechtsfigur erweitern müssen und feststellen, dass durch den verhängten rechtlichen Notstand im Frühjahr 2020, die massive öffentliche Propaganda und Manipulation der Öffentlichkeit mit Schreckenszenarien, bewusst eine Situation geschaffen wurde, welche die Rechtswidrigkeit der Impfkampagne verschleiern halfen. Der Machtapparat agierte per Ideologie und Überrumpelung. Zu diesem Fragekomplex allein könnte man Doktorarbeiten schreiben lassen. Lauterbach handelte meines Erachtens in mittelbarer Täterschaft und hatte Tatherrschaft durch Kontrolle eines Machtapparats.
Lässt sich das Verhalten rechtfertigen oder entschuldigen?
Neben der strafbegründenden Seite gibt es bei jeder strafrechtlichen Prüfung auch die entlastende Seite. Handelte die Politik und damit der Minister nicht in einer gänzlich neuen Situation? Befand sich die Politik in einem schuldausschließenden Dilemma oder gar einem Irrtum? Hat nicht jeder Impfling sein Einverständnis zur Impfung erklärt? War Lauterbachs Motivation nicht letztlich, Schaden durch die Pandemie von der Bevölkerung abzuwenden?
Hier wären viele Fragen einzubeziehen, welche den Ursprung und Gefährlichkeit von Corona betreffen. Wie stand es mit der nachgewiesenen Gefährlichkeit von Covid-19? Was sagen die Metastudien zur Sterblichkeit? Welche Aussagen zur Gefährlichkeit von Corona kann man aufgrund fehlender Obduktionen überhaupt treffen? Wieso wurden alternative Behandlungsmethoden schon frühzeitig zu Gunsten der Impfung für obsolet erklärt?
In Bezug auf Lauterbach bleibt hier wenig Raum für Ausreden. Das Einverständnis des Impflings setzt voraus, dass eine vertiefte Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen der Impfstoffe erfolgte und eine freie Willensbildung vorlag. Fand das statt? Im Gegenteil: Es wurde öffentlich mit der Unbedenklichkeit der Impfstoffe argumentiert, auch von Lauterbach selbst, obwohl diese Unbedenklichkeit schon aufgrund der bedingten Zulassung der Vakzine gar nicht offiziell bestätigt worden ist. Lauterbach hat einfach rücksichtslos Aussagen ins Blaue hinein gemacht und Menschen in eine experimentelle Gentherapie hineingelogen, deren Nutzen höchst zweifelhaft war, die aber nachweislich nicht mal vor Ansteckung schützte und zwar von Anfang an. Die Impflinge wussten also gar nicht, in was sie einwilligten. Viele taten es nur aus öffentlichem Druck und aufgrund von medialer Manipulation, dass die Impfung die Rettung sei.
Auch die Überlegung, die Impfstoffe hätten doch potentiell viele Leben gerettet, hilft nicht weiter, wenn man nicht die eigenen Panikszenarien und übertriebenen Modellierung als Rechtfertigung nehmen will. Denn selbst wenn die Impfung Leben gerettet hat (was zu beweisen wäre) oder tatsächlich vor schweren Verläufen geschützt hat, wäre eine potentiell schädliche Impfung ja im Endeffekt kein Schutz vor gesundheitlichen Risiken, im Gegenteil: Sie war ein neues Risiko. Es gibt keine zulässige rechtliche Abwägung Leben gegen Leben, oder Gesundheit gegen Gesundheit, denn das liefe darauf hinaus, die Impfgeschädigten zum Sonderopfer zu machen für eine (vermeintlich grössere Zahl) „Geretteter“. Eine Rettung der einen auf Basis der Schädigung anderer: Welches Rechtsverständnis soll das sein, wenn jedes Leben für sich den gleichen Wert hat? Eine Maßnahme, die für die einen eine vermeintliche Rettung bedeutet, aber für andere einen Schaden, kann nicht rechtens sein. Die Menschenwürde verbietet zudem die Verrechnung von Geretteten und Geopferten. Jedes Leben hat den gleichen Wert, die Menschenwürde ist kein Rechenspiel. Diesbezüglich besteht auch kein ethisch-moralisches Dilemma, schon gar nicht bei einem Minister, der alle Mittel in der Hand hat, um sich rechtlich abzusichern, Rechtsrat einzuholen, Irrtümer auszuschliessen und Studien studieren zu lassen.
Was ist die gerechte Strafe?
Schon die Körperverletzung mit Todesfolge beinhaltet einen Strafrahmen von drei bis 15 Jahren. Lauterbach lassen sich Kapitalverbrechen in unzähligen Fällen vorwerfen. Hinzu kommen noch Tatbestände nach dem Völkerstrafrecht oder nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, wenn man in der “Impfung” eine biologische Waffe sehen will, schliesslich beruht auch sie auf militärisch geförderter gain-of-function-Forschung, sowie Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, da Lauterbach unzulässige Werbung für Medikamente gemacht hat. Das gilt auch für Paxlovid. Was wäre die gerechte Strafe? Genau sagen kann das heute niemand. Gibt es eine solche in diesem Fall überhaupt? Die genaue Strafzumessung muss natürlich ein Richter treffen. Es ist auch nicht die zentrale Frage.
Denn: Eine Lösung aller Probleme ist die strafrechtliche Aufarbeitung nicht, allenfalls eine notwendige Bedingung, um am Ende Rechtsfrieden zu schaffen und die Lehre aus der Pandemie zu ziehen, dass es für monströse Verbrechen nicht Diktaturen braucht, sondern diese auch in Demokratien möglich sind, wenn sich die Beteiligten aufführen, wie in Diktaturen. Oder muss man die Demokratie bereits als suspendiert betrachten?
Lauterbach. Wen wird man in ihm rückblickend sehen? Einen Verbrecher unter vielen anderen, neben Komplizen und Steigbügelhaltern, neben fanatischen Unterstützern und einem taubstummblinden Kanzler? Einen notorischen Lügner mit Geltungsdrang, der sich aus jeder alten Lüge stets mittels einer neuen retten will? Auch jemanden, der sich als skrupelloser als alle anderen gezeigt hat und damit schon früh signalisiert hat: Seht her, ich führe das Thema an, denn auf jede verrückte Forderung vermag ich immer noch zwei noch verrücktere draufzupacken? Sicher, er war einer der zentralen Täter. Aber das reicht nicht. War er nicht auch die die idealtypische Bad-Bank, auf die jeder aus Regierung, Parlament, Rechtsprechung, Verwaltung, Ärzteschaft seinen Anteil an Covid-Schuld abladen zu können glaubte? Der ideale Sündenbock also für eine Gesellschaft, die sich in bestem deutschen Micheltum immer zuerst fragt: Wer ist hier eigentlich zuständig? Die Obrigkeit wird schon Recht haben und wissen, was sie tut.
Ist das nicht noch viel schlimmer? Die angeblich so wehrhafte Demokratie hat ihn gewähren lassen; sie hat im Moment der größten Bewährung der Nachkriegszeit nicht ihre Krallen ausgefahren, sondern sich vornübergebeugt und für einen narzisstischen Triebtäter den Rock gehoben – stellvertretend für alle Bürger dieses Landes. Dieser Missbrauch, vom Opfer herbeigerufen und beklatscht, wird viel mehr Zeit brauchen, um aufgearbeitet werden, als die Aburteilung eines Ministers.
Der Rechtsstaat hat jetzt das Wort. Wird er sich zu Wort melden? Gibt es ihn noch? So lehrreich die letzten Coronajahre waren, so lehrreich werden die nächsten Monate in Bezug auf die Aufarbeitung werden. Bisher ist es ein Trauerspiel.
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In der Schweiz werden wir mit dem dritten Referendum zum Covid Gesetz sehen, wie Wehrhaft die Demokratie und das Volk ist. Ich vermutet und wage vorherzusehen, dass es damit nicht allzu weit her ist: Es wird kläglich scheitern und wir werden sehen, wie wenig bereit die Mehrheit ist, überhaupt eine Aufarbeitung zuzulassen. Und eine Gesellschaft, die nicht bereit für eine Aufarbeitung ist wird auch keine Veranwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
In Deutschland steht es wohl eher schlechter um eine Aufarbeitung als in der Schweiz. Das sieht man ebenfalls in der Schweiz, wenn man im März 2023 neben die Maskenträger im Bus, beim Bäcker und im Coop steht und wartet, ob sie hochdeutsch oder schweizerdeutsch sprechen. Die Antwort sollte den hundertausenden Deutschen Eingewanderten zu denken geben.
Das ist doch nicht Lauterbach allein. Die Kommentare zu Ungeimpften in der Tagesschau oder Heute. Wenn ich an Montgomery denke, den Präsidenten der Ärzteschaft. Die stecken alle unter einer Decke.
Das reicht übrigens alles nicht. Mal die Recherchen der investigativen Journalistin Whitney Webb studieren. GAVI, WHO, Gates-Stiftung, WEF, Welcome Trust... ich bin überzeugt davon, dass das alles Vorsatz hatte. Mit welcher Motivation, dazu äußere ich mich hier nicht. So viel freischwebende Intelligenz muss der geneigte Leser selbst mitbringen...