Trotz Freispruch für Bhakdi: Ist die politische Justiz zurück?
Der Freispruch für Sucharit Bhakdi ist richtig. Doch die Befürchtung bleibt, dass die Justiz weiter für politische Zwecke instrumentalisiert wird.
Kurt Tucholsky war einer der brillantesten Kolumnisten der Weimarer Republik und ein wiederholter Kritiker des Justizsystems. Tucholskys Vorwurf: Die Justiz in der Weimarer Republik sei auf dem „rechten Auge“ blind, sie messe mit zweierlei Maß je nach politischer Zugehörigkeit. Damals ging es in den Urteilen scharf gegen links, milde gegen rechts. Ist es heute so viel anders, wenn man die Vorzeichen umdreht? Erst folgt das mediale Framing als “querdenkend” und “antisemitisch”, danach übernimmt die Justiz mit übersteigertem Verfolgungseifer, um dieses Etikett gerichtsfest zu zementieren.
Gestern wurde Sucharit Bhakdi von einem Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Richter war nicht der Überzeugung, dass Bhakdi zum Hass gegen Juden aufgestachelt hat, indem er u.a. die Impfkampagne Israels kritisierte. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, es sei denn man wollte Bhakdi einseitig eine bestimmte Lesart seiner Aussagen unterstellen. Die Staatsanwaltschaft tat das, so kam es überhaupt zur Anklage. Die Abwägung mit der Meinungsfreiheit verlangt jedoch, dass eine Aussage grundrechtsfreundlich interpretiert werden muss. Insofern ist Bhakdis Freispruch eine gute Nachricht. Dass die israelische Bevölkerung durch die Politik zu einem Experimentierfeld für Pfizer gemacht wurde, hat Benjamin Netanjahu selbst zugegeben.
Doch das Problem bleibt. Nicht nur kann die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Der Prozess selbst steht beispielhaft für eine Tendenz, die Justiz zu politisieren und den Kampf gegen Andersdenkende mit juristischen Mitteln zu führen. Es mag dabei nicht primär um Verurteilungen gehen, sondern darum, Regierungskritiker mundtot zu machen und einzuschüchtern. Die Anklage gegen Michael Ballweg, die in monatelanger Untersuchungshaft für den Gründer der Querdenken-Bewegung mündete und letztlich fallengelassen wurde, geht in eine ähnliche Richtung. In der Öffentlichkeit bleibt so der Eindruck zurück, „irgendwas wird schon dran gewesen sein“. Auch Tucholsky wurde für seine Berichterstattung übrigens des öfteren mit Prozessen überzogen.
Die Freude über Bhakdis Freispruch darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass mehrere Prozesse wegen angeblicher Volksverhetzung (§ 130 StGB) in den letzten Jahren auch zu Verurteilungen geführt haben. Oft waren es impfkritische Aussagen, die einen Vergleich mit dem Nationalsozialismus herstellten und als „Verharmlosung“ des Holocausts gewertet wurden. Doch nicht jeder Vergleich muss eine Verharmlosung darstellen. Die Grenzen zur drastischen Kritik einer übergriffigen Maßnahmenpolitik, die, wie wir heute wissen, weitgehend wirkungslos und schädlich war, sind fließend. Und Richter sind nicht davor gefeit, sich von einer medialen Hexenjagdstimmung mitreissen zu lassen. Geschichtsvergessen waren vielmehr die globalen Impfexperimente, aber sicher nicht die Kritiker diesbezüglich. Auch hierzu ist Tucholsky wieder aktuell, der mal gesagt hat, dass in Deutschland derjenige gefährlicher ist, der auf den Schmutz hinweist, als derjenige, der ihn macht.
Das größte gegenwärtige Problem sind jedoch die Staatsanwaltschaften selbst. Diese sind in ihrer Beurteilung nicht frei, sondern an Weisungen gebunden. Die Staatsanwaltschaft kann nach politischem Gusto scharfgestellt oder politisch gezähmt werden. Darin liegt auch ein massives Problem der Gewaltenteilung. Oberster Dienstherr der Staatsanwälte ist der jeweilige Justizminister und dieser ist zugleich Teil der Regierung. Welche Gerechtigkeit soll am Ende rauskommen, wenn Ermittlungen davon abhängen, ob sie der Regierung angenehm sind? Auch wenn es eine perfekte Justiz nie geben wird: Es ist dringend an der Zeit, derart offensichtliche Konstruktionsfehler zu beheben.
Ein Land, das politische Justiz betreibt, spielt mit dem Feuer. Der öffentlichkeitswirksame Prozess gegen Sucharit Bhakdi, einen verdienten Wissenschaftler, der mit einer Vielzahl von Warnungen zu Covid-Impfstoffen richtig lag und schon längst öffentlich rehabilitiert gehört, hat sich für Justiz und Medien als Bumerang erwiesen. Nicht nur ist es misslungen, den Angeklagten als Antisemiten zu etikettieren, um ihn für den medialen Diskurs weiter unmöglich zu machen. Man hat zu allem Überfluss der Weltöffentlichkeit gezeigt, dass Deutschland in Richtung einer Bananenrepublik steuert. Man kann nur hoffen, dass die Deutsche Justiz sich aus eigenem Interesse in Zukunft etwas weniger die Blöße gibt.
Schon Tucholsky wusste: Politische Justiz ist keine schlechte Justiz. Sie ist gar keine Justiz.
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Mit dem Links-Rechts-Schema kommen wir nicht mehr weiter, denn das ist nicht das Grundübel. Vielmehr geht es um die Gruppe der Menschen, die die angesagte ideologische Erzählung unhinterfragt übernehmen und aus „Angst“ diesem Narrativ evtl. zu widersprechen, sich selber dabei zensieren.
Denn eines kann man mit Sicherheit sagen: das sogenannte meinungsführende, links-grüne Milieu ist alles andere als links, sie sind spießig, reaktionär und autoritär.
Die politische Justiz zieht sich mittlerweile durch das ganze Justizwesen. Vom Rechtsstaat bleiben nur noch Fragmente übrig.
Mit immer schnelleren Schritten wird auf eine Diktatur zumaschiert. Das Gute daran ist, dass am Ende der Abgrund ist.
Dann wird es einen sehr langen Marsch durch das Tal der Tränen geben und vielleicht wird eine demokratische Gesellschaft entstehen.