Was hat dieser Richter falsch gemacht?
Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte per einstweilige Anordnung Coronamaßnahmen an Schulen gekippt. Dafür wurde er verurteilt und ist sein Richteramt los. Ein Kommentar.
„Tatsächlich ist bei den Richtern die Auslese, die der Stand erbarmungslos vornimmt, gefährlicher und schlimmer als bei der ihnen gesinnungsverwandten Reichswehr. Es liegt bei beiden der Fall einer klaren Kooption vor: die Gruppe wählt sich hinzu, wer sich dem Gruppengeist anpaßt – immer adäquate, niemals heterogene Elemente. Das fängt bei der Justizprüfungskommission an, und mit dem feinen Siebe der Personalreferenten gehts weiter. Das Resultat ist dieser Richterstand.“
„Und löckt er da gegen den Stachel, so ist erfahrungsgemäß seines Bleibens in der Gruppe und im Stand nicht mehr allzulange. Oder aber, er darf bleiben: unter so entwürdigenden, seine Arbeit so erschwerenden Umständen, dass er den ungleichen Kampf aufgibt und quittiert.“
- Kurt Tucholsky, Deutsche Richter (Glosse, 1927)
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Christian Dettmar war Familienrichter in Weimar, als die Corona-Maßnahmen die Schulen erreichten: Maskenpflicht, Abstandsgebot, Testungen. Er hatte Zweifel, tat seine Pflicht und traf eine mutige Entscheidung: Er holte Gutachten von Professoren ein und untersagte per einstweilige Anordnung an zwei Schulen die Infektionsschutzmaßnahmen. Der gesamte Beschluss ist gut begründet und 178 Seiten lang. Dettmar sah in den Infektionsschutzmaßnahmen eine Gefährdung des Kindeswohls. Wie man heute weiß und auch damals hätte wissen können: zu Recht.
Die Entscheidung wurde später von einem anderen Gericht kassiert. Für Richter Dettmar, verfahrensbeteiligte Anwälte und die Gutachter folgte ein Spießrutenlauf: Durchsuchung von Wohn- und Büroräumen, Beschlagnahme von Handys, Computern und Unterlagen. Dettmar wurde wegen Rechtsbeugung angeklagt und zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Weimarer Richter ist damit sein Richteramt los, verliert alle Pensionsansprüche. Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, Mindeststrafe 1 Jahr, das hat fast automatisch den Verlust des Richteramts zur Folge.
Der Bundesgerichtshof bestätigte kürzlich die Verurteilung, die Urteilsbegründung steht noch aus. Auf die Begründung darf man gespannt sein. In den Augen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft ist Kollege Dettmar eine Art Aktivist, der sein Richteramt missbraucht hat und sich einen Fall kreiert hat um vorsätzlich an Recht und Gesetz vorbei eine Entscheidung zu erlassen.
Was genau soll Richter Dettmar falsch gemacht haben? Er hat nicht Recht und Gesetz gebrochen. Sondern ein sich unterschwellig im Justizsystem (und auch überall sonst) ausgebreitetes Tabu, dass kritische Nachfragen in Pandemiezeiten unerwünscht und die Meinung des regierungsnahen Expertenregimes sakrosankt sind. Wie Tucholsky sagen würde: “Er löckte gegen den Stachel.”
Wie Recht er im Nachhinein hatte zeigt das heutige Eingeständnis selbst von beteiligten Politikern, es hätte Schulschließungen nicht gebraucht oder man sei hier und da über das Ziel hinausgeschossen. Der Minimalkonsens der Mini-Aufarbeitungssimulation in Deutschland ist derzeit, dass in Bezug auf Kinder einiges falsch gelaufen ist. “Mit dem Wissen von heute” hätte man das nicht gemacht, heißt es. Was allerdings problemlos im Rechtsstaat Deutschland gehen soll: “Mit dem Wissen von heute” den Vorauswissenden von damals im Nachhinein bestrafen. Klingt verdächtig nach Unrechtsstaat.
Es ist schon ein gewaltiger Treppenwitz der deutschen Justizgeschichte, über den man auch im Ausland den Kopf schüttelt: Ein Richter hat unabhängige Experten vorgeladen, die richtig lagen und jetzt wird der Richter verurteilt. Der Rest des Justizwesens hat währenddessen eine Corona-Rechtsprechung abgeliefert, die nicht tiefer reichte als die von Politikern kolportierte Fassung dessen, was angeblich „Wissenschaft“ sein soll (und eben nicht war, siehe RKI-Files).
Der gesamte Justizapparat hat in der Pandemie versagt, hat Beweisanträge zur Studienlage und zur Erforschung der Evidenzbasis abgelehnt, verfassungsrechtliche Dimensionen verkannt und letztlich die irrige Meinung eines medial kreierten, nicht gewählten „Nomenklatura-Expertenrats“ blind übernommen. Es erklären also diejenigen, die ihren Job falsch gemacht haben denen, die ihn richtig gemacht haben, was Sache ist. Und schließen einen der ihren dafür aus ihrer Zunft aus.
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei paar Schuhe. An Richter Dettmar musste ein Exempel statuiert werden, denn sein Beschluss machte den kontinuierlichen Rechtsbruch der anderen Richterkollegen offenkundig. Wenn die Mehrheit das Recht bricht und einer es wieder herstellen will, dann muss dieser Akt bestraft werden. Laut Tucholsky belegte Praxis seit 100 Jahren in Deutschland.
Die RKI-Files bestätigten, dass keine Evidenzbasis für das Maskentragen bestanden. Das Abstandsgebot war ein willkürlich von Anthony Fauci erfundenes Instrumentarium, das von der deutschen Politik unhinterfragt übernommen wurde. Die evidenzfreie Maßnahmenpolitik, die ihre öffentliche Haltbarkeitsdauer spätestens mit dem Leak der RKI-Protokolle überschritten hatte (was auch dem Bundesgerichtshof nicht verborgen geblieben sein dürfte), wird juristisch im luftleeren Raum konserviert. Ein beispielloser Akt der Realitätsverkennung des höchsten ordentlichen Gerichts.
Richter Dettmar hat kein Recht und Gesetz gebrochen. Als Familienrichter muss er bei drohender Kindeswohlgefährdung aktiv werden. Er hat Ermittlungsbefugnisse wie ein Staatsanwalt. Wo waren eigentlich die sonstigen Familienrichter? Wieso werden die nicht wegen Untätigkeit belangt? Christian Dettmar war wahrlich nicht der einzige Jurist, dem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen kamen. Dettmar schrieb dazu in seinem lesenswerten Beschluss:
„Nach diesem, auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten, grundsätzlich legitimen, Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber”.
Man darf gespannt sein auf die Begründung (und sie möge bitte detailliert sein) warum die Anwendung des sich durch die gesamte Rechtsordnung ziehenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Richter Dettmar vorsätzlich rechtsfehlerhaft gewesen sein soll.
Richter Dettmar hat Schaden von Dritten, hier Kindern, abgewendet – und das soll nun die Rechtspflege beschädigt haben? Wofür ist die Rechtspflege denn da, wenn nicht für den Schutz der Rechtsgüter anderer?
Richter Dettmar hat erfahrene Gutachter vorgeladen, Professoren an deutschen Universitäten. Wie begründet die Staatsanwaltschaft, dass diese Gutachter irgendwie randständig sind oder Einseitigkeit erkennen lassen? Wie ist im Gegenzug der reflexhafte Verweis der sonstigen Justiz auf „das RKI“ oder “die Wissenschaft” in Pandemiefragen zu bewerten? Bestimmt die Staatsanwaltschaft, wer in Deutschland als Wissenschaftler satisfaktionsfähig ist und wer nicht? Und wenn ja: Auf Basis welcher, den Beteiligten ebenbürtiger Expertise?
Wo derartige Begründungsdefizite auftauchen, fängt es an zu riechen: Politik hängt in der Luft. Richter Dettmar ist sich der Schnittstelle zwischen Justiz und Politik bewusst. Er war selbst mal Staatsanwalt und mit Aufarbeitungsfällen des SED-Unrechts beschäftigt. Wie es die Ironie des Schicksals will: als Dezernent für Rechtsbeugungsverfahren in der gleichen Abteilung, die nun ihn anklagte. Dettmar kennt nun alle Rollen im Gerichtsverfahren aus eigener Anschauung: Ankläger, Richter, Angeklagter. Und nun auch: Justizopfer.
Irgendwann dann: ein Rehabilitierter.
Tatsächlich ist er vor allem eines: ein Vorbild.
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👉👉👉 IBAN: DE88 8205 1000 1164 9047 24 Kontoinhaber: Christian Dettmar BIC: HELADEF1WEM Kreditinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Aufruf zur Unterstützung des Weimarer Masken-Richters
27. November 2024. TPK.at
Eine gute Idee, finde ich….und ich hoffe Dr. Lindner veröffentlicht auch hier
„Die Komplizen des Bösen“ 😘🥰
Ein erneuter und unfassbarer Beweis, dass Deutschland KEIN Rechtsstaat mehr ist. Und wenn man sich nun erdreistet, Parallelen zur Vergangenheit zu ziehen, klopft es möglicherweise um 6:00 Uhr an der Tür. Bleibt nur eins: Rechtzeitig flüchten.