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Nennen wir es einfach Corona-Willkürherrschaft

Die Regierung ist im Corona-Blindflug und alle, die da noch mitmachen, machen sich spätestens jetzt mitschuldig.
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Es gibt vieles, was man in Deutschland darf. Pflegekräfte beleidigen gehört nicht dazu. Wenn es eine Szene in der abstrusen Amtszeit von Karl Lauterbach gab, dann den Moment als er ungeimpfte Pflegekräfte verhöhnte und ihre Arbeit als wertlos abtat.

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Pflegekräfte sind so bisschen das Maskottchen der Nation geworden. Man beklatscht sie, man bemitleidet sie, man bewundert sie, man belächelt sie. Aber man lässt sie permanent im Regen stehen. Zu Beginn der Covid-Krise im Frühjahr 2020 gab es Applaus auf den Balkonen und warme Worte ohne Ende. Jetzt serviert man sie als Mitarbeiter zweiter Klasse ab. Die Arbeit ungeimpfter Krankenhauskräfte ist für ihn nichts wert, sagt Lauterbach. «Sie haben keinen Beitrag geleistet». Sie sollten deshalb auch nicht demonstrieren: «Sie haben kein Recht hier zu sein».

Der Mainstream wacht auf

Ist das jetzt Peak-Lauterbach? Der Höhepunkt der Corona-Geisterbahnpolitik? Fällt niemandem auf, dass dieser Mann sich völlig überhebt? Sollte Lauterbach nicht mal vom Platz genommen werden, einfach aus Selbstschutz? Oder um Schaden von der Regierung abzuwenden? Welchen Plan auch immer Karl Lauterbach hat: Mit Gesundheit hat er wenig zu tun. Dafür ganz viel mit ideologischer Eiferei.

Das Ausmaß der seit Monaten sehenden Auges angezettelten Gesundheitskrise wird jetzt auch auf dem großen Bild des Mainstreams sichtbar: Impfnebenwirkungen en Masse und taube Ohren dafür in der Politik, horrende Impfstoffbestellungen bei Lauterbach, ein mutwillig herbeigeführter Pflegenotstand, die Beleidigung ungeimpfter Pflegekräfte und jetzt auch noch eine Evaluation, die das schon seit Anfang der Pandemie bemängelte Datendefizit der Politik offenlegt.

Hauptergebnis des Evaluationsberichts: «Team Wissenschaft» ist im Blindflug. Heißt übersetzt: Nicht evidenzbasiert. Man bewertet eine Maßnahme gar nicht durch begleitende Studien; man weiß nicht, wie die einzelnen Testlabore arbeiten, man hat keine Vergleichsstudien über Infektionsherde, man weiß eigentlich so ziemlich gar nichts. Aber doch immer noch genug, um zu wissen: die nächste Maßnahme ist genau die richtige.

Lassen wir mal den Sinn von Maskennutzung und Lockdown weg, auch hier hat der Bericht teils drastische Worte gefunden. Belassen wir es einfach nur bei der Feststellung, dass die Datenlage höchst ungenügend ist. Das steht außer Frage. Die Tagesschau-Kommentatorin Kirsten Girschick findet deshalb: “Ich könnte schreien. Laut und lange.”

Wo war Frau Girschick bisher? Wieso schreit sie erst jetzt? Wieso fällt ihr das erst jetzt auf? Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Pandemie etwa nie nach der Evidenzgrundlage für die Maßnahmen gefragt?

Die Sache ist ganz einfach: Für die Datenlage hat die Bundesregierung direkte Verantwortung. Es kommt also nicht darauf an, was man beweisen kann oder nicht. Es reicht schon die Feststellung, dass eine transparente Datenerhebung als Basis für Regierungshandeln ausgeblieben ist. Somit wurde auf Evidenzbasiertheit bewusst verzichtet, denn die Basis für Evidenz, nämlich Studien und Erhebungen, Datenaustausch mit den Krankenkassen etc., war nicht gegeben. Damit ist der Blindflug der Regierung amtlich. Die Pandemiepolitik ist ein statistisches Luftschloss, ein Datensalat, ein Nichts. Und ein Nichts ist immer Glaubenssache.

Team Wissenschaft ist Team Willkür

Was sehen wir noch gerade? Wir sehen, dass es bei den Beteiligten und ihren medialen Verrichtungsgehilfen massivst am Wissenschaftsverständnis hapert. Man biegt sich die Wirklichkeit einfach nur noch so hin, wie es einem passt. Die SZ-Journalistin Christina Berndt, mit dem Warnlabel «Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021» versehen, fand schon vor der Veröffentlichung der Evaluation erstaunliche Worte, um das Narrativ von den wirksamen Maßnahmen zu retten:

Heißt übersetzt: Nur weil wir etwas nicht beweisen können, heißt das noch lange nicht, dass es nicht wirkt. Bitte wie? Interessant ist, dass man das gleiche Argument, welches man für die Homoöpathie nicht gelten lässt, nun als Rechtfertigung für millionenfache Grundrechtseinschränkungen glaubt verwenden zu können. Ins gleiche Horn bläst der Grünenpolitiker und Narrativtreiber Janosch Dahmen:

Wissen die Beteiligten, was sie da sagen? Damit offenbaren sie, dass sie jenseits der Gesetze der Empirie operieren. Denn einen negativen Beweis, also einen Beweis für eine Nichtwirksamkeit von etwas kann man denklogisch nicht erbringen. Zudem offenbaren sie, nicht verstanden zu haben, dass sich aus diesem Eingeständnis noch lange keine Begründung für verfassungskonformes Regierungshandeln zimmern lässt. Denn der Staat trägt ja die Beweislast dafür, dass seine Maßnahmen wirken. Der Staat ist in der Pflicht nachzuweisen, dass eine Massnahme einen legitimen Zweck verfolgt, das mildeste Mittel ist, um es zu erreichen sowie objektiv geeignet und erforderlich ist. Der Staat muss nachvollziehbar belegen, allen voran Karl Lauterbach, das RKI, das PEI, die STIKO, warum der Bürger einen Grundrechtseingriff erdulden muss. Eine Massnahme kann nicht objektiv zu etwas geeignet sein, ohne dass es Daten zur Messung von Objektivität gibt. Sonst sind wir metaphysisch im Bereich des Glaubens und staatstheoretisch im Bereich der Willkür.

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Der Evaluationsbericht macht nun amtlich, was schon seit Anfang der Pandemie jedem Beteiligten klar gewesen sein konnte: Man muss es Willkür nennen, denn es ist Willkür.

Ich hatte es vor gut einem Jahr an anderer Stelle schon mal betont:

“Wenn der Staat Entscheidungen trifft und Maßnahmen verhängt, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder wenn sachliche Gründe schlicht fehlen, nennt der Jurist das nun mal so, weil es das ja ist: „Willkür“.”

und weiter:

“Je einschneidender staatliche Maßnahmen sind, desto höher ist die Begründungsdichte. Der Staat handelt nicht im luftleeren Raum, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden. Handelt der Staat willkürlich, bewegt er sich außerhalb der Rechtsordnung und verletzt neben den genannten Grundrechten auch noch das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 des Grundgesetzes, einer ehernen, unveränderlichen Norm. Diesem Prinzip entspringt unter anderem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der sich wie ein Leitfaden durch die gesamte Rechtsordnung zieht. Staatliche Maßnahmen müssen nicht nur evidenzbasiert, klar und nachvollziehbar sein. Sie müssen, wenn Sie in Grundrechte eingreifen, einen legitimen Zweck verfolgen und diesbezüglich geeignet, erforderlich und in Abwägung mit den eingeschränkten Grundrechten ausbalanciert sein. So lernt es der Jurist im ersten Semester in der Staatsrechtsvorlesung.”

Inzwischen scheint diese basale Erkenntnis auch in Mainstream-Medien angekommen zu sein.

Peinlich ist das Ganze für alle Politiker und Journalisten, die sich die Maßnahmen bisher hingebogen hatten und auch besonders für das Bundesverfassungsgericht, welches in seinen Urteilen zu den Maßnahmen demzufolge in der eigenen Prüfung auch gar keine objektive Evidenzlage zu Grunde legen konnte, denn die Regierung hatte ja keine, wie jetzt für jedermann sichtbar. Heißt: die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist genau so willkürlich, ideologisch und evidenzbefreit, wie das Regierungshandeln. Der Evaluationsbericht zieht auch dem Bundesverfassungsgericht die Hosen, pardon, Roben, herunter. Was sich Spahn und Lauterbach an Wirksamkeit in die chinesische Lockdownpolitik hineinphantasiert haben, nennt das Bundesverfassungsgericht dann nur eben “Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers”, nach dem Motto: “Die im Bundestag werden schon wissen, warum sie es tun.”

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Die Basis des Regierungshandelns schmilzt damit auf einen einzigen großen Konjunktiv zusammen: Es könnte ja doch funktionieren. So soll aus Not der fehlenden Daten, deren Erhebung sie vereitelt hat, eventuell noch eine Tugend werden: Eventuell wirkt es ja doch. Letzte Zuflucht: Taschenspielertrick. Das tut sie, weil sie weiß, dass dies einer, wenn nicht der größte Pferdefuß, der ganzen Corona-Politik ist. Das Kartenhaus muss zusammenbrechen, denn es ist ein Luftschloss. Die Regierung ist wie ein betrunkener Elefant im Porzellanladen der Grundrechte, meint aber, dass alles in bester Ordnung ist, solange man das Licht auslässt.

Lauterbach will sich – wenig überraschend – von diesem Gutachten nicht bremsen lassen und plant schon die nächsten strengen Maßnahmen für den Herbst. Vorwärts immer, rückwärts nimmer. Spätestens ab jetzt macht sich jeder beteiligte Politiker, Journalist, Polizist, Arzt etc. mitschuldig. Was es jetzt braucht, ist ein breiter gesellschaftlicher Boykott dieses willkürlichen Regierungshandelns. Ersichtlich unrechtes Recht zu befolgen bedeutet, Unrecht im Mantel des Rechts zu begehen.

Lauterbach flüchtet sich derweil in den Schutzmantel der herrschenden Ideologie.


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Authors
Milosz Matuschek