Beendet das Bundesverfassungsgericht nun den Corona-Blindflug?
Den RKI-Protokollen sei Dank: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss erneut nach Karlsruhe. Die Zeit der unangenehmen Fragen beginnt.
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„Und wo ist jetzt der Skandal?“, titelte die Süddeutsche Zeitung Ende Juli, nachdem die entschwärzten RKI-Protokolle veröffentlicht worden waren (ich berichtete u.a. hier, hier und hier). Andere Medien verfielen in den gleichen Tenor: Nichts Neues, nichts drin, es ist doch ohnehin nichts passiert in den letzten vier Jahren „Pandemie“, was von Bedeutung gewesen wäre. Und überhaupt: Immer diese unangenehme Neigung zum „Aufarbeiten“, wo Ignoranz doch so schön ist. Was man halt so schreibt, wenn man einen Skandal eindampfen will.
Doch es hat alles nichts genützt: Die RKI-Protokolle entwickelten ihr Eigenleben. Der Mainstream kam nicht darum herum, auch über sie zu berichten, auch wenn man sie am liebsten totgeschwiegen hätte (und man rechtswidrigerweise im Fall des Schweizer Rundfunks auch tat). Das lag u.a. auch an breitenwirksamen Texten in der FAZ wie von u.a. Juli Zeh, Svenja Flaßpöhler und Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski. An der FAZ gehen Juristen und Richter nicht so leicht vorbei. Die RKI-Protokolle wurden zum Thema, ließen sich nicht mehr zum Verschwinden bringen. Ein Erfolg der freien und kritischen Medien.
Hier ist der Skandal
Jeder konnte es jetzt nachlesen: Das RKI wurde von der Politik auf Linie gebracht, die Politik befand sich mit den Maßnahmen auf wissenschaftlichem Blindflug, tat aber so als habe das „Team Wissenschaft“ (mit RKI im Hintergrund) die evidenzbasierten Weisheiten mit dem Löffel gefressen. Die Protokolle zeigten: Das RKI kam gerne zu anderen Schlüssen als die Politik, so zur Evidenzpflicht von Masken, dem fehlenden Übertragungsschutz der Impfung, der Falschbezeichnung „Pandemie der Ungeimpften“.
Zugleich ließ es sich immer wieder auf Linie bringen und begehrte gegen die Verdrehungen der Politik nicht auf. Was als Gral der Wissenschaft in den Medien abgefeiert wurde, und von den Gerichten bereitwillig geschluckt wurde, war oft nicht mehr als politische Propaganda mittels stiller Post, und trug in der Außenwahrnehmung den Stempel „RKI geprüft“. Die vielbeschworene „Wissenschaftskommunikation“ zu Corona war eine Mogelpackung. Und auch das Bundesverfassungsgericht fiel auf diese hinein.
(Das lauterbachsche Lügengebilde stürzt immer schneller ein; Video: @zarariffler/X)
Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2022, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß sei, unter anderem unterstützt durch die „unabhängige“ Institution „Robert Koch Institut“, auf die man sich gerne als Instanz des gebündelten Sachverstands berief (Screenshots aus dem Beschluss).
Dass Impfstoffe das Leben anderer retten, war fest in den Köpfen verankert. Es brauchte schon damals eine gute Portion Naivität und Autoritätshörigkeit von Seiten der Richter, um sich vorzustellen, dass in einer weisungsabhängigen Behörde weisungsunabhängige Wissenschaft ohne Einflussnahme der Politik passieren soll – und damit das Thema wissenschaftlich erschöpfend behandelt sei.
Dass die Impfstoffe nicht auf Übertragungsschutz getestet waren, hätte man aus der bedingten EMA-Zulassung herauslesen können. Oder aber man hätte konkret dazu noch das RKI befragen können, was man nicht tat. So dauerte es eben bis jetzt, dass die Erkenntnis über die (Un)wirksamkeit der Impfstoffe über das Gesetz hinauswuchsen und dies nun (endlich) das gesamte Corona-Narrativ erschüttert.
Wenn Gesetze in die Verfassungswidrigkeit hineinwachsen
Stein des Anstoßes ist ein kürzlich ergangener Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Eine Pflegehelferin hatte gegen ein Tätigkeitsverbot geklagt, welches auf Basis von § 20a Infektionsschutzgesetz (idF. vom März 2022) gegen sie ergangen war. Wer nicht geimpft war, durfte nicht arbeiten. Der Vorsitzende Richter der 3. Kammer ludt RKI-Chef Lars Schaade kurzerhand persönlich vor, um anhand einer Litanei von präzisen Fragen zu erörtern, wann das RKI politisch und wann wissenschaftlich entscheidet. Noch in der Verhandlung bat der Vertreter des Landkreises, der das Verbot ausgesprochen hatte, betreten um Entschuldigung.
Das Gericht hat nicht nur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, es ist von der Verfassungswidrigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, wie sie von März bis November 2022 galt, überzeugt. Das Gesetz sei demnach „in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“, der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht nachgekommen. Somit kommt der Schwarze Peter nun an das schludrige Bundesverfassungsgericht zurück, die Richter in Karlsruhe müssen nun erneut entscheiden. Und zwar mit der Erkenntnis aus den RKI-Protokollen (welche vom Mainstream bisher angefasst wurden, wie eine heisse Kartoffel), dass das RKI, auf das man sich so gerne berief, selbst von keinem Fremdschutz der Impfstoffe ausging.
Und da ist nun der Skandal, den die Süddeutsche Zeitung sich dummdämlich erdreistet, nicht sehen zu wollen: Es wurde geimpft, egal ob es irgendwem half. Immer schön rein in den Arm. Neue Erkenntnisse kamen nicht durch. Das RKI hielt den Mund, Zeitungen kassierten Schweigegeld per staatliche Annoncen und die Politik benutzte Menschen als Objekte, um teuer und massenhaft eingekaufte experimentelle Impfstoffe loszuwerden, wohlwissend, dass damit kein legitimer Zweck, wie Gemeinwohlschutz, verfolgt werden kann. Die Impfstoff-Hersteller befreite der Staat von der Haftung, die Beweisführung von Impfschäden gegen den Staat erschwerte er. Das Leben und die Gesundheit von Pflegekräften (und auch Soldaten) wurde bewusst gefährdet, damit eine propagandistisch-manipulative Doktrin von der „Rettung aus der Pandemie durch die Impfung“ nicht gefährdet wird. „Friendly fire“ von Seiten der Politik, im “besten Deutschland aller Zeiten”.
Der Staat lässt seine Bürger wider besseren Wissens in die Falle laufen, um das eigene Gesicht nicht zu verlieren? Wenn das kein Skandal ist, waren dann die „Pentagon Papers“ auch keiner? Die US-Regierung verheizte in Vietnam weiter US-Soldaten, obwohl sie wusste, dass der Krieg nicht zu gewinnen war; hineinmanövriert hatte man die Bevölkerung durch die False-flag-Attacke des Tonkin-Zwischenfalls. So kam die verheerende Chemiewaffe „Agent Orange“ zum Einsatz (Böhringer-Ingelheim verdiente dankbar mit). Das Gleiche in grün gilt heute bei Corona als Tabu: False flag (Lableak statt Nassmarkt), Desinformation der Bevölkerung („größte Pandemie seit Hundert Jahren“), Konzerne verdienen (Biontech, Moderna etc.). Damals wie heute hatte die Wahrheit es schwer, auf den Marktplatz der Öffentlichkeit zu gelangen. Und Deutschland ist gerne an vorderster Front dabei.
Wie wird das Bundesverfassungsgericht jetzt entscheiden?
Juristisch hat das Bundesverfassungsgericht jetzt kaum mehr Spielraum. Aber es sollte den Schwarzen Peter der Letztentscheidung als goldene Brücke sehen, die eigene Restglaubwürdigkeit wieder aufzubauen und die gänzlich entgleiste Corona-Debatte wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Das geht nur, wenn das Bundesverfassungsgericht über sich und auch über die Sachfrage hinauswächst.
Ohne Fremdschutz der Impfung war der Impfzwang eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Das Tätigkeitsverbot ist eine subjektive Berufswahleinschränkung, die ebenfalls nicht durch wichtige Gemeinwohlbelange (Fremdschutz entfällt) gerechtfertigt ist. Doch es geht nicht nur darum, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entscheidet, sondern in welcher Form das geschieht.
Die Erwartungen sind hoch: Die Corona-Jahre offenbarten eine Überforderung und ein Versagen des Bundesverfassungsgerichts. Sowohl das Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht als auch besonders das Urteil zur Bundesnotbremse gelten als Tiefpunkte der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte. Aus diesem Tief muss sich das höchste Gericht nun erst herausarbeiten. Das Bundesverfassungsgericht ist jetzt gefragt, das Verhältnis von rechtlicher Entscheidung und wissenschaftlicher Evidenz neu zu kalibrieren, schlicht Orientierung zu schaffen.
Darin liegt eine Chance, das Tor der Debatte über staatliche Verfehlungen aufzustoßen und endlich die längst überfällige Aufarbeitung anzugehen. Das Bundesverfassungsgericht kann diesen Vorlagebeschluss aus Osnabrück als Basis nehmen, um grundsätzliche und überfällige Ausführungen auch über die Streitfrage hinaus zu liefern (obiter dictum). In einem Verwirrspiel der Verantwortungslosigkeit braucht es nun ein Machtwort. Falls dieses ausbleibt, droht ein Fiasko. Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt entscheiden, was es retten will: Die eigene Restglaubwürdigkeit oder ein doktrinäres Corona-Narrativ. Beides gleichzeitig geht nicht.
Es genügt in Deutschland scheinbar nicht, Gesetze und Prinzipien zu haben und zu kennen. Es braucht immer noch eine Autorität, die sie ausspricht. Autoritätsspruch ersetzt Autoritätsspruch. Das ist noch nicht der Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, aber vielleicht der Beginn eines heilsamen Erwachens aus einem Pandemiealbtraum.
Die letzten Termine der Lesereise stehen an: 07.09. Pfaffenhofen a. d. Ilm, 8.09. Thun (CH), 11.09. Laax (CH). Zur Anmeldung geht es hier.
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FAZ-Artikel
"Wir müssen die Corona-Jahre endlich aufarbeiten
Eine kritische Betrachtung des Umgangs der Politik mit der Öffentlichkeit ist notwendig."
Svenja Flaßpöhler, Elisa Hoven, Frauke Rostalski und Juli Zeh
https://www.faz.net/einspruch/svenja-flasspoehler-elisa-hoven-frauke-rostalski-und-juli-zeh-ueber-corona-19905238.html
ohne paywall:
https://msn.com/de-de/gesundheit/other/wir-m%C3%BCssen-die-corona-jahre-endlich-aufarbeiten/ar-AA1op4U9
corrigendum (Absatz 1) "die ungeschwärzten RKI-Protokolle"